Pensionszusage Regelaltersgrenze

Durch die Pensionszusage ergibt sich eine Verpflichtung für das Unternehmen. Es verpflichtet sich, seinen Mitarbeiter und seinen leitenden Angestellten im Alter eine zusätzliche Versorgung zu gewähren. Die Fragestellung „Pensionszusage Regelaltersgrenze“ wird hier relevant, weil die steuerlichen Vorteile aus der Pensionszusage daran gekoppelt sind, dass die Pensionszusage tatsächlich als Altersvorsorge funktioniert. Insbesondere zeigen die Diskussionen um die Pensionszusage Regelaltersgrenze auf, dass nicht zu früh die Pensionszusage wirksam gemacht werden darf, um nicht die steuerlichen Vorteile zu verlieren.

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es bereits seit längeren einen Prozess, bei dem die Regelaltersgrenze nach hinten verschoben wird. Die Pensionszusage Regelaltersgrenze wird diese Veränderungen aufgreifen und zu einer steuerrechtlich angemessenen Lösung führen müssen. Als Altersvorsorge gibt es zunächst die gesetzliche Rentenversicherung. Diese wird als Anspruch dann wirksam, wenn der Beitragszahler ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Dieses Lebensalter wird gegenwärtig bei etwas höher als das 65. Lebensjahr liegen. In den kommenden Jahren wird sich die Grenze nach oben verschieben, bis sie das 67. Lebensjahr erreicht hat.

Es ist naheliegend, die Pensionszusage an die Regeln der Altersgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen. Man kann einfach festlegen, dass die Pensionszusage erst dann wirksam wird, wenn der Mitarbeiter berechtigt ist, auch Altersbezüge bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen. Die Pensionszusage Regelaltersgrenze entspricht damit der Regelaltersgrenze bei der Rentenversicherung. Per Analoganwendung muss aber auch die Pensionszusage Regelaltersgrenze für die Geschäftsführer angepasst werden, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung erfasst werden.

Bis vor wenigen Jahren war dieses Problem nicht relevant. Hier lag die Regelaltersgrenze beim 65. Lebensjahr. Doch schon vor einiger Zeit hat der Gesetzgeber begonnen, die Altersgrenze Stück für Stück nach oben zu verschieben. Aus der Regelaltersgrenze ist eine individuelle Altersgrenze geworden, die im Wesentlichen durch den Geburtstag bestimmt ist. Es ist daher naheliegend, dass man die Pensionszusage Regelaltersgrenze in entsprechender Weise vom Geburtstag des Berechtigten ausgehend festlegt.