Pensionszusage Probezeit

Eine Pensionszusage ist eine sehr gute Möglichkeit, um den Mitarbeitern und den Geschäftsführern eines Unternehmens eine gute Altersperspektive zu geben. Zugleich kann das Unternehmen seine steuerlichen Belastungen vermindern, wenn die Pensionszusage rechtlich angemessen gestaltet wird. Allerdings sind strenge steuerliche Vorschriften zu beachten, wenn die Pensionszusage einem Geschäftsführer gegeben wird, der zugleich Miteigentümer des Unternehmens ist. Dies geht steuerrechtlich nur auf, wenn eine angemessene „Pensionszusage Probezeit“ festgelegt wird. Die Pensionszusage Probezeit wird vom Finanzamt deshalb erwartet, weil es auch sonst unüblich ist, leitenden Mitarbeitern recht schnell eine Pensionszusage zu geben. Die schnell gegebene Pensionszusage gegenüber einem geschäftsführenden Miteigentümer steht beim Finanzamt unter dem Verdacht der verdeckten Gewinnübertragung.

Pensionszusagen sind beliebt bei den Unternehmen, wenn es um die Verbesserung der Akzeptanz bei Mitarbeitern und Geschäftsführungen geht. Zugleich haben Pensionszusagen das Potential, die Steuern des Betriebes erheblich zu reduzieren. Schließlich fördert der Staat durch Steuerverzicht die betriebliche Altersvorsorge. Allerdings möchte das Finanzamt nicht, dass durch eine hohe Pensionszusage an die Miteigentümer, die zugleich Geschäftsführer sind, dem Staat Geld entzogen wird. Denn wenn die Pensionszusage an die Geschäftsführer sehr früh und sehr hoch gegeben wird, dann werden unübliche Verfahren praktiziert. Durch eine Pensionszusage Probezeit (Zeit für die Bewährung als Geschäftsführer) kann dieser steuerliche Verlust vermieden werden.

Es gibt leider keine eindeutigen Regeln, um die Pensionszusage Probezeit algorithmisch zu bestimmen. Die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichte prüfen in jedem Einzelfall, ob die Pensionszusage an den mitarbeitenden Eigentümer angemessen konstruiert wurde. Der Berechtigte muss vor der Pensionszusage ausreichend Zeit haben, um seine Leistungsfähigkeit dem Unternehmen verdeutlichen zu können. Man muss also zur Berechnung der Pensionszusage Probezeit die branchenüblichen Verfahren betrachten. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Geschäftsführer nach einer Anstellung eine Pensionszusage bekommt? Wie hoch ist diese betriebliche Altersvorsorge nach der Pensionszusage Probezeit und gibt es Möglichkeiten, diese noch weiter aufzustocken? Im Zweifelsfall sollte man einen guten Steuerberater hinzuziehen.