Pensionszusage nicht ausfinanziert

Mit der Pensionszusage wird die betriebliche Altersvorsorge der Betriebsangehörigen gesichert; ist die Pensionszusage nicht ausfinanziert, dann entsteht die Frage, ob die betriebliche Altersvorsorge noch funktioniert, wenn der Betrieb in eine Schieflage gerät. Eine Pensionszusage wird oft in der Form der Direktzusage ausgestaltet. Hier übernimmt der Betrieb oder das Unternehmen direkt alle Verpflichtungen aus seiner Pensionszusage, hat aber auch dafür zu sorgen, dass das Thema „Pensionszusage nicht ausfinanziert“ im Interesse aller Beteiligten eine umfassende Lösung erfährt.

Viele Betriebe machen sich in der Zeit der Hochkonjunktur keine Probleme damit, alle Zukunftsprojekte auf eine ausreichende Finanzierungsbasis zu stellen. Das gilt auch für die Direktzusage des Unternehmens, mit der man die betriebliche Altersvorsorge sehr einfach gestalten kann. Doch es ist zu bedenken, dass die Zeiten der Hochkonjunktur nicht ewig währen und daher sehr bald auch Zeiten kommen können, die schwieriger zu bewältigen sind. Ist die Pensionszusage nicht ausfinanziert, dann kann sehr schnell die Überschuldung des Betriebes diagnostiziert werden; ein Umstand, der nach Anwendung der gesetzlichen Regelungen zur Insolvenz des Betriebes führen kann. Mit der Insolvenz eines Betriebes, der keine weiteren Sicherungsmaßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge getroffen hat, gehen die Direktzusagen der betrieblichen Altersvorsorge ins Leere. Die Mitarbeiter, die Geschäftsführer und die Eigentümer, die auf das Funktionieren der Direktzusage gesetzt haben, müssen mit der Erkenntnis fertig werden, dass die Alterseinkünfte nicht ausreichend sind.

Zur Abwendung aller Probleme, die mit der Fragestellung „Pensionszusage nicht ausfinanziert “ zusammenhängen, sollte man über eine Rückdeckungsversicherung nachdenken. Hier handelt es sich um eine besondere Variante von Lebensversicherung, bei der der Betrieb und sein Unternehmen zur Abdeckung der Risiken aus der betrieblichen Altersvorsorge die üblichen versicherungstechnischen Absicherungsstrategien anwenden. Eine Rückabdeckungsversicherung übernimmt alle Verpflichtungen aus der Anwendung der betrieblichen Altersvorsorge für einen transparenten und berechenbaren Beitrag, der es vermeidet, dass die Pensionszusage nicht ausfinanziert ist.