Pensionszusage Mindestalter

Mit einer Pensionszusage verpflichtet sich der Betrieb, an seine Mitarbeiter und an die Geschäftsführer nach einer bestimmten Altersgrenze Zulagen zur Rente und zur sonstigen Altersvorsorge zu zahlen. Das Thema „Pensionszusage Mindestalter“ beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie der Zeitpunkt zu bestimmen ist, ab dem die Zahlung der Pensionszusage zu erfolgen hat.

Bei abhängig Beschäftigten wird die Pensionszusage häufig an die übliche Altersgrenze zum Rentenbezug gekoppelt. Diese ist seit eigenen Jahren flexibel ausgelegt und wird laufend nach hinten verschoben. Es ist naheliegend, dass man das Pensionszusage Mindestalter mit dieser Rentenbezugsgrenze in Verbindung bringt. Die Pensionszusage soll erst in Geld wirksam werden, wenn das Mindestalter zum Rentenbezug erreicht ist oder wenn andere Gründe dafür vorliegen, dass früher Rente bezogen wird.

Auch für das Mindestalter bei der Pensionszusage von Geschäftsführern können entsprechende Überlegungen angestellt werden. Überlegungen zur betrieblichen Gerechtigkeit und steuerrelevante Fragestellungen führen auch hier dazu, dass man das Pensionszusage Mindestalter in analoger Weise bestimmt, wie man es bei der Bewältigung der Fragestellungen zum Pensionszusage Mindestalter bei Arbeitnehmern umgesetzt hat.

Gegenwärtig ist feststellbar, das sich die Altersgrenze zum Renten- und Pensionsbezug Richtung des 67. Lebensjahres verschiebt. Denkbar ist auch, dass der Gesetzgeber im Laufe der Zeit höhere oder niedrige Altersgrenzen bei der gesetzlichen Rente verfügen wird. Da die betriebliche Altersvorsorge eng mit der gesetzlichen Altersvorsorge gekoppelt ist, macht es Sinn, auch hier das Pensionszusage Mindestalter entsprechend festzulegen: Die Direktzusage wird gekoppelt an die gesetzlich übliche Altersgrenze, egal wie diese im Einzelfall konkret genau bestimmt ist. Nun wird auch deutlich, dass ein früherer Bezug der betrieblichen Altersvorsorge möglich ist, denn es gibt Anwendungsfälle, bei denen auch die gesetzliche Altersvorsorge deutlich vor der üblichen Altersgrenze zu zahlen ist. In diesen Fällen wird dann sowohl auf der gesetzlichen Ebene wie bei der betrieblichen Altersvorsorge von der Anwendung eines Pensionszusage Mindestalters abgesehen.