Pensionszusage Liquidationsversicherung

Mit einer Pensionszusage oder Direktzusage möchten Unternehmen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter und ihre Geschäftsführer eine bessere Altersvorsorge bekommen. Diese soll auch noch funktionieren, wenn das Unternehmen aufgelöst oder auf sonstige Weise liquidiert wird. In diesem Zusammenhang ist das Thema Pensionszusage Liquidationsversicherung anzusiedeln: Sowohl das Unternehmen wie auch die Mitarbeiter brauchen Sicherheit für die Zukunft. Beide Ansprüche werden durch die Pensionszusage Liquidationsversicherung in optimaler Weise zur Deckung gebracht.

Solange eine wirksame Pensionszusage des Unternehmens vorliegt, kann das Unternehmen zwar in Insolvenz gehen, nicht aber auf geordnete Weise aufgelöst werden. Beizeiten ist schon darüber nachzudenken, wie man dieses Problem angeht. Die Unternehmensgestalter werden älter und wollen sich zur Ruhe setzen; das Marktumfeld ist verändert und es gestaltet sich schwierig, eine Neuausrichtung mit Zukunftsperspektive zu finden. Das Unternehmen soll liquidiert werden, doch die vorhandenen Pensionszusagen verhindern eine Auflösung des Unternehmensverbundes. Hätte die Firmenleitung sich beizeiten mit dem Thema Pensionszusage Liquidationsversicherung befasst, dann könnte sie jetzt flexibler agieren.

Um bestehende Direktzusagen auf die Liquidationsversicherung zu übertragen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, die sicherstellen, dass das Thema Pensionszusage Liquidationsversicherung perfekt gelöst wird.

  • Eine Einstellung der Unternehmensaktivitäten ist durch planmäßige Prozesse umsetzbar. Vorhandene Aufträge werden abgearbeitet. Verpflichtungen werden aufgelöst oder durch Kompensationszahlungen ausgeglichen.
  • Der Eintrag der Auflösung oder Liquidation des Unternehmen kann wirksam gegenüber dem Handelsregister gemacht werden; die damit verbundenen offenen Fragen zur Pensionszusage Liquidationsversicherung sind abschließend geklärt und in ausreichender Weise dokumentiert.

Das Unternehmen überträgt so die unverfallbaren Ansprüche der Pensionsberechtigten sowie alle weiteren Verpflichtungen aus den Pensionszusagen auf ein Unternehmen, dass mit dem Thema Pensionszusage Liquidationsversicherung kompetent umgehen kann. Denkbar sind einmalige Zahlungen des Unternehmens, möglich ist aber auch, dass entsprechende Vermögenswerte auf den neuen Leistungsträger der betrieblichen Altersvorsorge übertragen werden. Dieser verpflichtet sich gegenüber den Berechtigten einer Pensionszusage und übernimmt auch alle anderen Verwaltungsaufgaben.