Pensionszusage Kapitalauszahlung

Eine Direktzusage als Teil der betrieblichen Altersvorsorge soll als Ergänzung zur sonstigen Altersvorsorge von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern funktionieren. Normalerweise wird die Direktzusage als Pensionszusage gestaltet, die darauf hinausläuft, dass der Rentner ergänzend zur normalen Rente eine lebenslange Monatszahlung erhält. So ist er bis zum Tode abgesichert und auch nach dem Tode erhalten die Angehörigen einen Teil der betrieblichen Altersvorsorge weiter. Die Monatszahlung als Variante der Altersvorsorge ist also ein Sicherheitspolster. Es sind aber auch Fälle denkbar, wo die Pensionszusage als einmalige Zahlung wirksam wird (Pensionszusage Kapitalauszahlung).

Die Begriffskombination Pensionszusage Kapitalauszahlung macht deutlich, dass es keine monatlichen Zahlungen gibt, sondern dass der Empfänger der Pensionszusage direkt über einen sehr hohen Betrag verfügen kann. Ob der Berechtigte dann hingeht und die Pensionszusage Kapitalauszahlung zu einer neuen Lebensversicherung nutzt, ist ihm überlassen. Er kann alternativ auch eine eigengenutzte Immobilie erwerben oder sich von hohen Schulden befreien, die seinen Lebensabend belasten, womit er auch die Zwecke erfüllt, die für die betriebliche Altersvorsorge erwartet werden.

Die Pensionszusage Kapitalauszahlung hat eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen, die genau zu reflektieren sind, um Belastungen für die Betroffenen und die Unternehmen zu vermeiden. Werden hier Gestaltungsfehler gemacht, dann greift das Finanzamt in den Prozess ein und belastet die Beteiligten mit sehr hohen Forderungen. Nutzt man gute Berater bei der Pensionszusage Kapitalauszahlung, dann können diese Risiken vermieden werden. Auch wenn die Pensionszusage Kapitalauszahlung unmittelbar als dauerhaft wirksame Lebensversicherung konzipiert wurde, muss man darüber nachdenken, ob hier nicht ein Sachbezug vorliegt, der auch steuerlich zu berücksichtigen ist. Dies gilt besonders dann, wenn der Empfänger dieses Sachbezugs ein Geschäftsführer ist, der zum Kreis der steuerenden Eigentümer gehört. Hier geht dann das Finanzamt bei einer Pensionszusage Kapitalauszahlung oft von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus und belastet das Unternehmen bzw. die Eigentümer mit hohen Nachforderungen.