Pensionszusage Kapitalabfindung

Eine Pensionszusage oder Direktzusage soll als Ergänzung der Altersvorsorge funktionieren. Daher ist es der Normalfall, dass die Zusage als lebenslange Rente gewährt wird. Der Berechtigte erhält eine Aufstockung seiner geringen Rentenzahlung und sichert sich so bis zum Tode die finanzielle Handlungsfähigkeit. Eine Rentenzahlung gibt mehr Sicherheit als eine Einmalzahlung, die als Kapitalabfindung auf den Pensionsanspruch (Pensionszusage Kapitalabfindung) gewährt wird.

Es sind aber Ausnahmefälle denkbar, bei denen die Pensionszusage Kapitalabfindung wirksam wird. Die Begriffskombination (Pensionszusage Kapitalabfindung) zeigt auf, dass keine lebenslange Rente gezahlt wird. Der Anspruch auf die betriebliche Pension wird mit einer Einmalzahlung abgewickelt. Ob dann der Berechtigte hingeht, um seine Pensionszusage Kapitalabfindung in eine Lebensversicherung umzuwandeln, bleibt ihm überlassen. Die Pensionszusage Kapitalabfindung hat unterschiedliche steuerrechtliche Konsequenzen, die vom Unternehmen zu beachten sind, damit keine hohen Nachforderungen des Finanzamts aus der Pensionszusage Kapitalabfindung wirksam werden.

Mit dem Wirksamwerden der Pensionszusage werfen oft der Empfänger und der Zahlende die Fragestellung auf, ob es nicht besser wäre, die komplette Pensionszusage mit einem Schlag zu erledigen. Eine entsprechende Abfindung wäre aber als steuerpflichtiges Einkommen zu erfassen und zöge damit hohe Forderungen des Finanzamtes auf sich. Trotzdem ist die Entscheidung für eine Kapitalabfindung attraktiv, wenn hierdurch mehr Spielräume beim Empfänger und mehr Transparenz beim Zahlenenden entstehen.

Auch wenn die Einmalzahlung direkt als Lebensversicherung wirksam gemacht wird, müsste man von einem Sachbezug ausgehen, der die gleichen steuerlicher Konsequenzen nach sich ziehen kann. Besonders problematisch kann die Kapitalabfindung werden, wenn der Empfänger ein Gesellschafter ist, der als Geschäftsführer in seinem Unternehmen tätig war. Hier liegt der Verdacht auf eine verdeckte Gewinnausschüttung nahe, der zu erheblichen Steuerbelastungen für das Unternehmen führen kann. Falls das Unternehmen bei einer Direktzusage sich für später diese vielfältigen Möglichkeiten einer Kapitalabfindung offen halten will, dann sollte es bereits bei der vertraglichen Gestaltung der Pensionszusage dies schriftlich dokumentieren.