Pensionszusage Insolvenzschutz

Insolvenz liegt dann vor, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Die laufenden Verbindlichkeiten können nicht mehr abgedeckt werden. Das würde auch für die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge gelten, wenn das Unternehmen hierfür die Direktzusage gewählt hätte. Doch durch die „Pensionszusage Insolvenzschutz“ wird dieser Fall abgewendet und die Zahlungen an die Berechtigten aus der betrieblichen Altersvorsorge laufen ungekürzt weiter.

Insolvenzschutz der Versorgung von GGF

Insolvenz vor Pfandreife (Anwaltschaftsphase) - beherschender GGF

Bitte um Freigabe der Versicherung, da kein Gewinn zugunsten der Masse erzielt werden kann

  • Gibt der Insolvenverwalter frei:

    Abfindung der PZ durch Übertragung der FIR auf den Versorgungsberechtigten (VN-Wechsel)

  • Gibt der Insolvenzverwalter nicht frei:

    Angebot der Hinterlegung bei uns

    • Stimmt der Insolvenzverwalter zu:

      Beitragsfreie Fortführung der Versicherung

Oft kann ein insolventes Unternehmen noch gerettet werden, wenn die Gläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten. Doch dies wird sich wohl kaum bei einer Pensionszusage als möglichen Lösungsweg anbieten; schließlich brauchen die ehemaligen Mitarbeiter und auch die sonstigen Berechtigten aus der Pensionszusage die Sicherheit, dass die Zahlungen unbegrenzt fließen können. Diese Betroffenen setzen also auf die Pensionszusage Insolvenzschutz und wollen bereits jetzt aufgezeigt bekommen, dass die Pensionszusage Insolvenzschutz für alle Fälle und alle Umstände funktionieren kann.

Durch die Pensionszusage Insolvenzschutz haben die ehemaligen Mitarbeiter einen besseren Schutz ihrer Forderungen als andere Gläubiger. Diese anderen Gläubiger müssen mit dem Totalverlust ihrer Forderungen rechnen. Damit die Pensionszusage Insolvenzschutz auf Dauer funktioniert, müssen die Unternehmen bereits während guter Zeiten vorsorgen. Im Regelfall wird man Geld für ein Rückabsicherungssystem bereit stellen müssen, dass dauerhaft die Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge garantieren kann.

Die zukünftigen Ansprüche aus einer Direktzusage gelten bereits jetzt als Anwartschaften auf die zukünftige Betriebsrente. Sie müssen also bereits jetzt garantiert werden. Der Gesetzgeber ist sich über die Wichtigkeit der Pensionszusage Insolvenzschutz klar und hat viele Regeln geschaffen, um sie wirksam zu machen. Für den Rentner, der auch Ansprüche an die betriebliche Altersvorsorge hat, tritt im Falle der Fälle eine Pensionssicherungseinrichtung an die Stelle des ursprünglichen Arbeitgebers. Dieser ist möglicherweise durch Insolvenz oder eine andere Form der Liquidation nicht mehr ansprechbar. Doch die Pensionszusage Insolvenzschutz greift und liefert mit einem neuen Ansprechpartner Sicherheit im Alter.