Pensionszusage GmbH Gesellschafter

Eine Pensionszusage GmbH Gesellschafter ist genauso wichtig wie weitere Pensionszusagen, wenn es um die nachhaltige Akzeptanz des Unternehmens geht. Bei einer Pensionszusage GmbH Gesellschafter ist aber zu berücksichtigen, dass der Gesellschafter Miteigentümer des Unternehmens ist, woraus sich insbesondere im Steuerrecht andere Bewertungskriterien ergeben als bei anderen Personen, die sich auf eine Pensionszusage oder Direktzusage des Unternehmens berufen können.

Die Pensionszusage als Direktzusage gegenüber den Mitarbeitern oder gegenüber einem Geschäftsführer sorgt für mehr Akzeptanz im Unternehmen. Allerdings wollen die Eigentümer des Unternehmens dann bei der Pensionszusage auch entsprechende Vorteile haben. Ist das Unternehmen eine GmbH, dann bezeichnet man die Eigentümer als Gesellschafter. Teilweise arbeiten die Gesellschafter auch als Geschäftsführer oder in anderer Form für das Unternehmen, doch bei der Pensionszusage GmbH Gesellschafter ist genau zu differenzieren, ob der Begünstigte Miteigentümer des Unternehmens, abhängig Beschäftigter oder leitender Angestellter ist.

Besonderheiten der Pensionszusage GmbH Gesellschafter

Ein Gesellschafter der GmbH hat mehr Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens als andere Personen. Deshalb müssen die Pensionszusage GmbH Gesellschafter im Zivilrecht und im Steuerrecht anders bewertet werden als Pensionszusagen an andere Personen. Werden hier die Erfordernisse nicht beachtet, dann kann das Finanzamt bei der Pensionszusage für die GmbH Gesellschafter von einer verdeckten Gewinnabführung ausgehen, was weitere Steuerzahlungen für die Betroffenen nach sich ziehen muss.

Für das Zivilrecht ist zu beachten, dass die Pensionszusage GmbH Gesellschafter nicht mit dem Selbstkontrahierungsverbot in Konflikt gerät. Denn der Begünstigte der Direktzusage ist zugleich der Verantwortliche für deren Gewährung. Mit schriftlichen Verfahren kann mittels Transparenz diese Hürde überwunden werden.

Diese Erfordernisse ergeben sich auch aus dem Steuerrecht. Zahlungen der betrieblichen Altersvorsorge sind auch für die Gesellschafter einer GmbH eindeutig zu formulieren und nachvollziehbar schriftlich zu dokumentieren. Für die Bewertung der Angemessenheit der Pensionszusage GmbH Gesellschafter ist zu prüfen, ob diese nicht allzu deutlich von den Regeln abweicht, die für die Mitarbeiter und die Geschäftsführer der GmbH angewendet werden.