Pensionszusage Finanzierbarkeit

Mit Pensionszusagen an die Mitarbeiter eines Unternehmens sind hohe Risiken für das Unternehmen verbunden. Damit wird die Frage der Pensionszusage Finanzierbarkeit aufgeworfen, denn wenn die kalkulierbaren Risiken die effektiven Handlungsmöglichkeiten des Unternehmens potentiell überschreiten, dann müssten Investoren, Kunden und sonstige Kontaktpersonen des Unternehmens davon ausgehen, dass ihr Geschäftspartner handlungsunfähig ist. Die Pensionszusage Finanzierbarkeit wird regelmäßig von der Finanzverwaltung kontrolliert und diese achtet darauf, dass durch die Pensionszusagen des Unternehmens nicht faktisch eine Unterfinanzierung des Unternehmens gegeben ist.

Die Pensionsrückstellungen des Unternehmens können dann nicht als wirksame Maßnahme anerkannt werden, wenn die Überschuldung der Gesellschaft im Falle einer starken Zunahme von Pensionsfällen eintreten würde. Dies ist besonders relevant bei der Pensionsrückstellung für Geschäftsführer. Hohe Risiken sind für das Unternehmen anzunehmen, wenn die Geschäftsführer bereits lange vor Eintritt in das Rentenalter eine Pensionszusage beanspruchen können, beispielsweise weil sie arbeitsunfähig werden. Prinzipiell akkumulieren sich diese Risiken, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind. Der Barwert für ein oder mehrere Pensionen kann jederzeit fällig werden und muss aus den laufenden Mitteln des Unternehmens finanzierbar sein, wenn die übliche Form der Pensionszusage, die Direktzusage, gewählt wurde. Die Pensionszusage Finanzierbarkeit wird damit zum Problem für das Unternehmen, das entsprechend seiner gesellschaftsrechtlichen Konstruktion als insolvent gelten könnte, wenn gleichzeitig mehrere Geschäftsführer ihre Ansprüche auf Pension anmelden.

Die Pensionszusage Finanzierbarkeit kann aber auf recht einfache Art durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung gesichert werden. Hier handelt es sich um eine spezielle Art von Lebensversicherung, die dann greift, wenn der Pensionsfall verfrüht oder regulär eintritt. So kann jede Kontaktperson des Unternehmens und auch die Finanzverwaltung erkennen, dass das Problem der Pensionszusage Finanzierbarkeit gut gelöst ist. Zwar werden zusätzliche Kosten für diese Absicherung laufend geleistet, aber der Zusammenbruch des Unternehmens kann vermieden werden, wenn durch ungünstige Umstände zu viele Pensionszusagen gleichzeitig umgesetzt werden müssen.