Pensionszusage Definition

Eine Pensionszusage Definition kann kurz und knapp formuliert werden, doch hinter den in der Pensionszusage Definition verwendeten Begriffen stecken komplexe Zusammenhänge, die einer ausführlichen Würdigung und Erklärung bedürfen. Die Pensionszusage Definition hebt darauf ab, dass eine Zusicherung des Arbeitgebers gegenüber seinem Mitarbeiter gegeben wird. Diesem wird lebenslänglich eine ergänzende Renten- oder Pensionszahlung garantiert. Über den Todesfall hinaus kann die Pensionszusage Definition wirken, wenn die Hinterbliebenen abgesichert werden sollen.

Die Pensionszusage bindet also den Arbeitgeber auf viele Jahre im Voraus. Damit der Mitarbeiter dies als begründet nachvollziehen kann, bedarf es einer Absicherung der Pensionszusage. Schließlich soll die Pensionszusage noch wirksam sein, wenn der Unternehmensinhaber gewechselt hat. Auch wenn das Unternehmen (mit oder ohne Insolvenz) geschlossen wurde, müssen die Pensionszahlungen weiter leistbar sein. Die Pensionszusage Definition muss also in allen Varianten sicherstellen, dass der Mitarbeiter und dessen Angehörige ihre zugesicherten Leistungen unbegrenzt weiterbekommen können.

Üblich ist die Pensionszusage als Direktversicherung, Pensionskasse oder sonstige externe Lösung und als Direktzusage des Arbeitgebers. Bei der letzten Variante, die sehr beliebt ist, verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt zur Zahlung der Pension. Der Mitarbeiter kann darauf vertrauen, weil der Arbeitgeber sich über Verträge mit Lebensversicherungen so abgesichert hat, dass die Zahlungen auf jeden Fall auch nach der Auflösung des Unternehmens noch gesichert sind. Bei der Pensionskasse oder sonstigen externen Lösungen wandert das Geld für die betriebliche Altersvorsorge direkt an eine äußere Einrichtung, die ihrerseits über Risikostreuung und Rückabsicherung die unbegrenzte Zahlung der Pensionen garantieren kann. Sehr flexibel ist die Pensionszusage Definition zu formulieren, wenn die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge gewählt wird. Hier schließt der Arbeitgeber stellvertretend für seine Mitarbeiter einen Vertrag mit einem Lebensversicherer, der seinerseits angesichts des hohen Beitragsvolumens sehr günstige Konditionen bieten kann.