Pensionszusage Arbeitnehmer

Eine Pensionszusage für Arbeitnehmer, auch Direktzusage genannt, ist eine Zusage des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern: Bestimmte Pensionszahlungen im Alter und/oder für die Hinterbliebenen hat der Arbeitgeber dauerhaft zu garantieren. Diese Art der Pensionszusage für Arbeitnehmer wird auch als Direktzusage bezeichnet, weil sie als direkte Verpflichtung des Arbeitgebers wirkt. Alternativ zur Pensionszusage könnte der Arbeitgeber auch zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge den Mitarbeiter durch Zuschüsse zu einer Renten- oder Lebensversicherung oder auf ähnliche Weise Hilfestellung geben.

Mit einer Direktzusage sind für den Arbeitgeber viele Vorteile verbunden. Er kann in der Gegenwart Rücklagen für die Pensionszusage der Arbeitnehmer bilden, die er nach eigenen Interessen für das Unternehmen oder für sonstige Investments verwenden kann. Alle finanziellen Mittel verbleiben zunächst dem Unternehmen als Eigenkapital, womit Unabhängigkeit von Banken oder anderen Finanzinstituten erreicht wird. Zugleich wird die Liquidität des Unternehmens verbessert. Erträge aus den Rücklagen für die Pensionszusage der Arbeitnehmer fließen dem Unternehmen in voller Höhe zu und können ebenfalls frei verwendet werden.

Es sieht auf den ersten Blick so aus, als ob die Direktzusage des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter für diese mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Das Unternehmen könnte in Insolvenz gehen und damit wären die Mittel, die für die Pensionszusage Arbeitnehmer verwendet wurden, nicht mehr für die Altersvorsorge verfügbar. Deshalb sind Unternehmen, die eine Direktzusage geben, darauf zu verpflichten, die Direktzusage abzusichern. Viele Unternehmen schließen deshalb eine besondere Variante von Renten- oder Lebensversicherung für ihre Mitarbeiter ab. Man spricht hier von Rückdeckungsversicherung. Diese Rückdeckungsversicherung ist keine Direktversicherung, denn Vertragspartner zur Absicherung der Pensionszusage für Arbeitnehmer ist nicht der Arbeitnehmer. Deshalb sind die Zahlungen in die Rückdeckungsversicherung auch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Die Direktzusage / Pensionszusage kann auf einzelvertraglichem Weg oder über Betriebsvereinbarung zustande kommen. Vertragspartner bei der Betriebsvereinbarung ist der von den Mitarbeitern zu wählende Betriebsrat. Er schließt eine Ruhegeldordnung mit dem Arbeitgeber ab. Dort ist festgelegt, wie sich Betriebszugehörigkeit oder Familienstand auf die Pensionszusage für den Arbeitnehmer auswirkt.