Pensionsrückstellungen Verzinsung

Bei den zur Rückdeckung von Pensionszusagen gebildeten Pensionsrückstellungen spielt die Verzinsung eine wichtige Rolle. Sie entscheidet letzten Endes über die Höhe, in der die Pensionsrückstellungen in der Bilanz aufgeführt werden. Weil sie als langfristige Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens angesehen werden, müssen Pensionsrückstellungen auf der Passiva-Seite als Fremdkapital ausgewiesen werden. Je höher sie ausfallen, desto niedriger ist die Eigenkapitalquote des Unternehmens, die wiederum wichtig ist, wenn zum Beispiel dessen Kreditwürdigkeit beurteilt werden soll.

Die Verzinsung von Pensionsrückstellung vor 2009

Bis zum Jahr 2009 galt für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen ein einheitlicher Standardzinssatz von 6% p.a. Um das Jahr 2006 jedoch begannen zunehmend kritische Stimmen laut zu werden, die diesen Zinssatz als unrealistisch hoch ansahen. Dieser eigentlich zu hohe Zinssatz kommt zwar den Unternehmen bei der Bilanzierung zugute, weil ein höherer Zinssatz niedrigere auszuweisende Pensionsrückstellungen bedeutet. Aber er führt unter Umständen auch zu Fehlbewertungen hinsichtlich der Fähigkeit zur Erfüllung der Leistungsansprüche.

Die Verzinsung der Pensionsrückstellungen seit dem BilMoG

Im Jahr 2009 wurde in Deutschland das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet, das einen wesentlichen Einfluss auf die Bilanzierung der Unternehmen genommen hat. Ein wichtiger Punkt bei den Neuerungen betrifft auch die Verzinsung von Pensionsrückstellungen. Der vorher geltende Einheitszinssatz ist nun nicht mehr anwendbar. Stattdessen wird für jedes Bilanzjahr ein aktueller Zinsfaktor ermittelt, der einen Durchschnittswert der letzten sieben Jahre darstellt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Marktzinssatzes erfolgt durch die Deutsche Bundesbank, die den aktuellen Wert monatlich bekannt gibt. Um die Verzinsung der Pensionsrückstellungen zu vereinfachen, ist es zulässig, für alle vorhandenen Pensionsverpflichtungen eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren anzusetzen. Dies erspart die Mühe, individuelle Abzinsungssätze für jede einzelne Pensionszusage zu ermitteln.