Pensionsrückstellungen M&A

M&A steht für „Mergers and Acquisitions“, also die Fusion oder Übernahme eines Unternehmens. Kommt es tatsächlich zum Verkauf einer Firma oder zu deren Zusammenschluss mit einem (oder mehreren) anderen Unternehmen, so stellt sich natürlich die Frage nach den innerbetrieblichen Pensionsrückstellungen. M&A-technisch betrachtet spielen die eventuellen Pensionsverpflichtungen eines Unternehmens hauptsächlich bei der Festlegung des Kaufpreises eine entscheidende Rolle. Es steht aber außer Frage, dass sie zum Betriebsvermögen gehören und somit ein fester Bestandteil bei der Firmenübergabe sind.

Pensionsrückstellungen im M&A-Prozess: die Transaktionstypen

a) Asset deal

Beim asset deal handelt es sich um einen „Betriebsübergang“. Hierbei wird nur das Betriebsvermögen verkauft. Übertragen werden dabei lediglich die Pensionsverpflichtungen für die zum Übergangszeitpunkt aktiven Mitarbeiter – also die Arbeitnehmer, die den Wechsel tatsächlich mit vollziehen. Nach § 613a BGB dürfen nach einem Betriebsübergang sämtliche Arbeitgeberleistungen, also auch die betriebliche Altersvorsorge, für die Dauer von mindestens einem Jahr nicht verschlechtert werden.

b) Share deal

Mit dem Begriff share deal wird ein kompletter Unternehmensverkauf bezeichnet. Für die Praxis bedeutet das, dass der Eigentümer wechselt, während die betriebsinternen Strukturen bestehen bleiben. In diesem Fall ist es so, dass sämtliche Pensionsverpflichtungen, also auch diejenigen gegenüber den Pensionären sowie die unverfallbaren Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter, an den neuen Eigentümer übergehen.

Pensionsrückstellungen bei M&A: Grundsätzliches zur Ermittlung des Kaufpreises

Wichtig für die Ermittlung des Kaufpreises eines Unternehmens ist die Einteilung der bestehenden Pensionsverpflichtungen in:

  • past services und
  • future services

Past services schließen alle bereits entstandenen Zahlungsverpflichtungen ein. Sie werden als Verbindlichkeiten des Unternehmens, also Schulden, betrachtet und daher vom Kaufpreis abgezogen.

Bei den so genannten future services handelt es sich hingegen um Verpflichtungen, die in der Zukunft auftreten werden. Sie werden in der Regel als gewinnmindernd angesehen.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen bei M&A

Die zur Rückdeckung der Pensionsverpflichtungen gebildeten innerbetrieblichen Pensionsrückstellungen werden im M&A-Prozess in den meisten Fällen nur dann als kostenneutral angesehen, wenn ihnen auf der Aktiva-Seite der Bilanz ein deckungsgleicher Wert gegenüber steht. Ansonsten werden sie (zumindest in Höhe des ungedeckten Teils) als langfristige Zahlungsverpflichtungen verstanden und deswegen vom Kaufpreis abgezogen.