Pensionskasse und Direktversicherung gleichzeitig

Der Abschluss einer Pensionskasse und Direktversicherung gleichzeitig in der betrieblichen Altersversorgung ist durchaus möglich. Grundsätzlich werden Höchstgrenzen festgesetzt, bis zu denen Einzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind bzw. die pauschale Besteuerung zugrunde gelegt wurde. So gilt bei Altverträgen nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, die Höchstgrenze von 1.752 EUR. Bis zu diesem Betrag sind Einzahlungen pauschal mit 20 % zu versteuern. Handelt es sich hierbei um Beiträge aus Sonderzahlungen, so sind diese auch sozialversicherungsfrei. Nur Beiträge aus laufendem Gehalt sind sozialversicherungspflichtig.

Diese Regelung gilt für Pensionskasse und Direktversicherung gleichzeitig. Der maximale Betrag erhöht sich auf 2.148 EUR, wenn über den Vertrag mehrere Mitarbeiter versichert sind und der Durchschnittsbetrag 1.752 EUR nicht überschreitet. Bei Alt- und Neuverträgen nach § 3 Nr. 63 EStG, gilt eine Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Bis zu diesem Höchstbetrag sind Beiträge in die Pensionskasse und Direktversicherung gleichzeitig steuer- und sozialversicherungsfrei. Besteht darüber hinaus keine weitere Altzusage nach § 40b EStG, so können zusätzlich 1.800 EUR steuerfrei in einen Versorgungsvertrag der Pensionskasse und Direktversicherung gleichzeitig investiert werden. Diese Einzahlungen sind jedoch dann sozialversicherungspflichtig.

Besonders Gutverdiener, die über die Pensionskasse und Direktversicherung gleichzeitig eine hohe Steuerersparnis in der Ansparphase erhalten, können von den Vorteilen der einzelnen Durchführungswege profitieren. Da meist eine größere Versorgungslücke im Alter entsteht, kann es sinnvoll sein, die Höchstbeträge über die Pensionskasse und Direktversicherung gleichzeitig auszuschöpfen und die staatlichen Förderungen zu nutzen. Ein weiterer Vorteil für Gutverdiener: Privat Krankenversicherte müssen von der Betriebsrente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Auch die nachgelagerte Besteuerung ist in der Regel günstiger, da der persönliche Steuersatz im Alter niedriger ist.