Pensionskasse Umwandlungssatz

Der Pensionskasse Umwandlungssatz dient im schweizerischen, beruflichen Altersversorgungssystem zur Umrechnung des angesammelten Kapitals in eine lebenslange Altersrente. Der Pensionskasse Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, der die jährliche Rentenhöhe bestimmt, die aus dem angesammelten Kapital eines Versorgungsvertrages an eine versicherte Person gezahlt wird. Das Parlament legt einen allgemein gültigen Pensionskasse Umwandlungssatz auf eine Mindesthöhe fest. Aufgrund der immer höheren Lebenserwartung der Menschen muss dieser künftig nach und nach gesenkt werden. Die Reduzierung des Satzes von 7,2 % auf 6,8 % und letztendlich auf 6,4 % sorgte in der Vergangenheit bereits für heftige Diskussionen.

Der Pensionskasse Umwandlungssatz berechnet sich aus verschiedenen Faktoren: So ist die Lebenserwartung eines Mannes oder einer Frau ebenso wichtig, wie die Frage nach der Ertragshöhe, die aus dem angesparten Vermögen am Kapitalmarkt erzielt werden kann. Zusätzliche Kosten, wie Verwaltungskosten und Risikokosten für Witwenrente oder Invalidenrente müssen ebenso berücksichtigt werden. Wird der Pensionskasse Umwandlungssatz dauerhaft zu hoch angesetzt, so verzeichnet die Pensionskasse jährlich Verluste.

Diese Verluste müssen letztendlich die aktiv Versicherten tragen. Daher ist es unumgänglich, dass der Pensionskasse Umwandlungssatz an sich ändernde Faktoren angepasst wird. Das erhöht auf der anderen Seite die Flexibilität der betrieblichen Altersversorgung. Auch die gesetzliche Rentenversicherung kann künftig nur eine Grundabsicherung bieten, da das Rentenniveau aufgrund der immer höheren Lebenserwartungen sinkt. Um den Lebensstandard im Alter zu erhalten, ist eine zusätzliche Absicherung auf betrieblicher oder privater Ebene notwendig. Experten können die individuelle Versorgungslücke im Alter bestimmen und helfen, diese zu schließen.