Pensionskasse steuerfrei

Über die Pensionskasse haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, staatliche Förderungen zu nutzen. Die gesetzliche Rentenversicherung kann in Zukunft lediglich noch eine Grundsicherung im Alter bieten. Zur Sicherung des eigenen Lebensstandards ist eine zusätzliche Absicherung daher unumgänglich. Der Staat fördert über die betriebliche Altersvorsorge alle Arbeitnehmer, die ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen möchten. So sind die Einzahlungen in die Pensionskasse steuerfrei und unterliegen darüber hinaus auch nicht der Sozialversicherungspflicht. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber jährlich in die Pensionskasse steuerfrei und sozialversicherungsfrei einzahlen.

Darüber hinaus können weitere 1.800 EUR in einen solchen Vorsorgevertrag investiert werden, wenn für den Arbeitnehmer keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) besteht. Bis zu diesem Betrag sind weitere Einzahlungen in die Pensionskasse steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig. Altverträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und nach § 40b EStG pauschal mit 20 % besteuert werden, müssen bei Rentenbezug nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Eine Einmalzahlung aus solchen Verträgen ist in der Pensionskasse steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand und mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt wurden. Verträge nach § 3 Nr. 63 des EStG, bei denen Einzahlungen in die Pensionskasse steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

Diese Form der Steuererhebung ist in der Regel für den Arbeitnehmer günstiger, da man im Alter von einem niedrigeren persönlichen Steuersatz ausgehen kann. Der Rentenbeginn kann ab dem 62. Lebensjahr frei gewählt werden. Darüber hinaus ist der Einschluss verschiedener Zusatzleistungen – vom Hinterbliebenenschutz bis hin zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit – sinnvoll. Die Pensionskasse steuerfrei bietet eine Kombination attraktiver Vorteile. So können staatliche Förderungen, Flexibilität und Sicherheit in einem Vertrag vereint werden.