Pensionskasse oder Direktversicherung

Die betriebliche Altersvorsorge bietet fünf verschiedene Durchführungswege – unter anderem die Pensionskasse oder Direktversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in die Pensionskasse oder Direktversicherung tätigen. Zusätzlich sind weitere 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig, wenn keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) besteht, die mit 20 % pauschal besteuert wird.

Generell hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung. Hierbei führt der Arbeitgeber die Beiträge aus dem Bruttogehalt an die Pensionskasse oder Direktversicherung ab. Die Leistungen aus der Pensionskasse oder Direktversicherung unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Diese Form der Steuererhebung ist in der Regel günstiger, da der persönliche Steuersatz im Alter niedriger als in der Ansparphase ist. Zudem sind die Betriebsrenten Hartz IV-sicher und werden somit nicht auf ein eventuelles Arbeitslosengeld II angerechnet. Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Optionen, den Vertrag fortzuführen: So kann beispielsweise der neue Arbeitgeber den Vertrag weiterführen.

Eine private Fortsetzung der Pensionskasse oder Direktversicherung ist ebenso denkbar. In diesem Fall ist jedoch Folgendes zu beachten: Steuerlich betrachtet unterliegt der Teil der Rente, der in der Ansparphase steuerfrei ist, der nachgelagerten Besteuerung. Der private Teil der Rente hingegen wird nur mit dem geringeren Ertragsanteil besteuert. Allerdings müssen für die gesamte Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Bei dieser Betrachtung werden die beiden Arten der Ansparphase nicht unterschieden. Der Einschluss zusätzlicher Leistungen wie Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsabsicherung ist bei der Pensionskasse oder Direktversicherung individuell wählbar.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet künftig nur noch eine Grundabsicherung. Um den Lebensstandard auch im Alter zu halten, ist eine zusätzliche Altersversorgung unumgänglich. Die Pensionskasse oder Direktversicherung kann die Versorgungslücke im Alter ganz oder teilweise schließen.