Pensionskasse Kapitalauszahlung Steuer

Pensionskasse, Kapitalauszahlung, Steuer und Sozialabgabenpflicht sind die Hauptschlagwörter, wenn es darum geht, ob eine betriebliche Altersversorgung sinnvoll ist oder nicht. Denn die Versorgungsverträge nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG), die in der Ansparphase staatlich gefördert werden, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

Das bedeutet für die Pensionskasse, Kapitalauszahlung, Steuer– und Sozialabgabenpflicht, dass in der Ansparphase bis zu einem maximalen Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei in einen solchen Versorgungsvertrag geleistet werden können. Die Verträge können arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein. Bei Letzterem spricht man auch von der sogenannten Entgeltumwandlung, wobei der Arbeitgeber die Beiträge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers an die Pensionskasse abführt.

Nachgelagerte Besteuerung für die Begriffe Pensionskasse, Kapitalauszahlung, Steuer und Sozialabgabenpflicht bedeutet, dass sowohl Betriebsrenten, als auch Einmalzahlungen nach Ablauf der Vertragslaufzeit voll versteuert werden müssen. Diese Form der Besteuerung ist jedoch in der Regel attraktiv, da der persönliche Steuersatz im Alter niedriger als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit ist. Bei der monatlichen Rente wird zudem ein Versorgungsfreibetrag abgezogen, der steuerfrei ist. Dieser Freibetrag wird zu Rentenbeginn festgesetzt und gilt für die restliche Rentenzahlungsdauer.

Bis zum Jahr 2040 wird der Versorgungsfreibetrag allerdings kontinuierlich abgebaut. Pensionskasse, Kapitalauszahlung, Steuer und Sozialabgabenpflicht bedeuten für eine Einmalzahlung, dass auch diese nach Abzug der Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 EUR, zu 100 % versteuert wird. Pensionskasse, Kapitalauszahlung, Steuer und Sozialabgabenpflicht werden bei Altverträgen nach § 40b EStG, die der Pauschalversteuerung unterliegen, anders betrachtet. So werden Renten aus diesen Altverträgen nur mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert. Einmalzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Generell gilt für alle Verträge die nachgelagerte Besteuerung, wenn diese in der Ansparphase steuerlich begünstigt werden (so auch Riesterverträge). Pensionskasse, Kapitalauszahlung, Steuer und Sozialabgabenpflicht stehen somit durchaus für lukrative Versorgungsverträge.