Pensionskasse Entgeltumwandlung

Ein Versorgungsvertrag kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert werden. Letzteres nennt man auch Pensionskasse Entgeltumwandlung. Alle Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder einer AG haben einen Anspruch auf die Pensionskasse Entgeltumwandlung. So können sie Beiträge bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in einen Versorgungsvertrag einzahlen.

Besteht darüber hinaus keine Altzusage nach § 40b EStG, die der Pauschalversteuerung unterliegt, kann der Arbeitnehmer noch weitere 1.800 EUR steuerfrei umwandeln. Bei der Pensionskasse Entgeltumwandlung führt der Arbeitgeber die Beiträge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab. Die Leistungen aus Verträgen nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sind bei Bezug zu 100 % steuerpflichtig und unterliegen somit der nachgelagerten Besteuerung. Da der persönliche Steuersatz im Alter in der Regel niedriger als zur Erwerbstätigkeit ist, ist eine Pensionskasse Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer lohnend. Zudem kann er selbst die Vertragsgestaltung übernehmen, indem der Einschluss zusätzlicher Leistungen, wie Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenschutz, wählbar ist.

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es bei der Pensionskasse Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer verschiedene Optionen den Vertrag fortzuführen: Der neue Arbeitgeber kann den Vertrag übernehmen und fortsetzen. Eine private Fortführung des Vertrages sowie die Beitragsfreistellung sind ebenfalls möglich. In der Regel wird der neue Arbeitgeber den Vertrag übernehmen, es sei denn, er bietet seinen Mitarbeitern eine andere Form der betrieblichen Altersversorgung an. Die Leistungen aus der Pensionskasse Entgeltumwandlung können ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat die Wahl zwischen einer lebenslangen Altersrente oder einer Einmalzahlung. Prinzipiell bietet die Pensionskasse Entgeltumwandlung eine attraktive Möglichkeit, staatliche Förderungen zu erhalten und die individuelle Versorgungslücke im Alter zumindest teilweise zu schließen.