Pensionskasse arbeitnehmerfinanziert

Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerfinanziert sein kann. Bis zu einer Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung können steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlungen in die Pensionskasse getätigt werden – arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanziert.

Besteht zudem keine Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), so kann der Arbeitnehmer noch weitere 1.800 EUR in einen solchen Versorgungsvertrag einzahlen. Dieser Betrag ist allerdings nur steuerfrei und unterliegt der Sozialabgabenpflicht. Ist der Vertrag arbeitnehmerfinanziert, so führt der Arbeitgeber aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers die Beiträge in die Pensionskasse ab. Zahlt der Arbeitgeber Leistungen für seine Mitarbeiter in eine Pensionskasse, so muss erst die Unverfallbarkeit eintreten, damit dem Arbeitnehmer die Leistungen im Alter zustehen. Bei einer Versorgung dagegen, die arbeitnehmerfinanziert ist, erhält die versicherte Person sofortige Anwartschaften. Die eingetragene Bezugsberechtigung regelt hier, wer die Leistungen aus dem Vertrag der Pensionskasse im Erlebens- und im Todesfall erhält.

Prinzipiell haben alle Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder einer AG Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, die arbeitnehmerfinanziert ist – die sogenannte Entgeltumwandlung. Eine andere Variante der Förderung bietet die Einzahlung aus dem Nettogehalt. Diese Form der Altersversorgung – die Riester-Rente – ist ebenfalls arbeitnehmerfinanziert, jedoch erhält der Arbeitnehmer dafür staatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulage) und eine eventuelle übersteigende Steuerersparnis über die Einkommenssteuererklärung. Welche Form der Altersversorgung zur Schließung der individuellen Versorgungslücke im Alter besonders geeignet ist, kann im Einzelfall von einem Experten geprüft werden. Die Pensionskasse gehört zu den flexibelsten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.