Pensionskasse Zürich

Pensionskasse der ZürichDie Pensionskasse Zürich ist ein möglicher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben über die leistungsstarken Produkte der Pensionskasse Zürich die Option, staatliche Förderungen zu erhalten. So können Beiträge bis zu maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in die Pensionskasse der Zürich investiert werden, die nicht der Steuer- und Sozialabgabenpflicht unterliegen.

Besteht für den Arbeitnehmer keine Altzusage, die pauschal besteuert wird, so kann er weitere 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialabgabenpflichtig einzahlen. Die Leistungen aus den Versorgungsverträgen, die in der Ansparphase steuerfrei sind, werden nachgelagert besteuert. Diese Form der Steuererhebung ist im Regelfall günstiger, da man im Alter von einem niedrigeren, persönlichen Steuersatz ausgehen kann, als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit.

Die Pensionskasse Zürich bietet die Wahl zwischen einer lebenslangen Altersrente oder einer einmaligen Kapitalabfindung, sowie Einschlüssen von verschiedenen Zusatzleistungen (Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung). Bei einem Arbeitgeberwechsel stehen dem Arbeitnehmer diverse Varianten der Vertragsfortführung zur Verfügung: Der Vertrag kann auf den neuen Arbeitgeber übertragen, privat fortgesetzt oder beitragsfrei gestellt werden.

Der Rentenbeginn kann ab dem 62. Lebensjahr flexibel bestimmt werden. Die Renten aus der Pensionskasse Zürich sind Hartz IV-sicher und werden somit nicht auf ein eventuelles Arbeitslosengeld II angerechnet. Auch Arbeitgeber profitieren von den vielen Vorteilen: So können sie durch arbeitgeberfinanzierte Altersversorgungsverträge ihre Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Die Zahlungen in die Pensionskasse der Zürich werden als Betriebsausgaben nach § 4c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) abgesetzt. Die gesetzliche Rentenversicherung sichert künftig nicht mehr den Lebensstandard im Alter, daher ist der Abschluss einer zusätzlichen Rentenversicherung unumgänglich. Zur Schließung der individuellen Versorgungslücke leistet die Pensionskasse Zürich einen wertvollen Beitrag.