Pensionskasse Nürnberger

Pensionskasse NürnbergerFünf verschiedene Durchführungswege sind in der betrieblichen Altersversorgung möglich – einen davon bietet die Nürnberger mit ihrer Pensionskasse an. Arbeitnehmer können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in die Pensionskasse Nürnberger einzahlen, die nicht der Steuer- und Sozialabgabenpflicht unterliegen. Besteht zudem keine weitere Altzusage, die pauschal besteuert wird, so sind weitere 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialabgabenpflichtig. Die Einzahlungen führt der Arbeitgeber vom Bruttoarbeitslohn an die Pensionskasse Nürnberger ab (Entgeltumwandlung).

Da die gesetzliche Rentenversicherung künftig nur noch eine Grundsicherung bieten kann, ist der Abschluss einer zusätzlichen Altersvorsorge unumgänglich. Die Pensionskasse der Nürnberger kann dabei helfen, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Da im Alter von einem niedrigeren Steuersatz auszugehen ist, als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit, ist diese Form der Steuererhebung im Regelfall profitabel.

Die Vertragsgestaltung kann vom Arbeitnehmer selbst – entsprechend seiner Lebensverhältnisse – übernommen werden. So besteht die Wahl zwischen einer lebenslangen Altersrente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung und dem Einschluss von diversen Zusatzleistungen (Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung).

Der Rentenbeginn kann ab dem 62. Lebensjahr frei vereinbart werden. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel hat die Pensionskasse Nürnberger mit ihren leistungsstarken Produkten Lösungswege zur Hand: Der Vertrag kann auf den neuen Arbeitgeber umgeschrieben, privat fortgesetzt oder beitragsfrei gestellt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitnehmer. Doch auch Arbeitgeber können von den Vorteilen der Pensionskasse Nürnberger profitieren: Eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung stärkt die Mitarbeiterbindung und erhöht die Attraktivität des Unternehmens. Arbeitgeberleistungen können nach § 4c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Pensionskasse Nürnberger ist somit eine lohnende Investition sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.