Pensionsfonds Zusagearten

Die betriebliche Altersvorsorge über einen Pensionsfonds ermöglicht alle Zusagearten: die Leistungszusage, die beitragsorientierte Leistungszusage und die Beitragszusage mit Mindestleistung. Gemeinsam ist allen Zusagearten beim Pensionsfonds, dass die Leistungsauszahlung nicht als Einmalzahlung erfolgen darf. Maximal 30% dürfen auf diese Weise ausgezahlt werden, der Rest muss in jedem Fall in Form einer monatlichen Rente bezogen werden.

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Zusagearten beim Pensionsfonds – die Leistungszusage

Bei einer Leistungszusage sagt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben eine ganz bestimmte Leistung der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung zu. Diese wird konkret benannt und muss vom Arbeitgeber erbracht werden, und zwar unabhängig vom dafür benötigten finanziellen Aufwand.

Zusagearten beim Pensionsfonds – die beitragsorientierte Leistungszusage

Eine beitragsorientierte Leistungszusage liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber den für die Erfüllung der von ihm gemachten Leistungszusage benötigten finanziellen Aufwand genau benennt. Anhand der vom Arbeitgeber (oder – bei Entgeltumwandlungen – auch vom Arbeitnehmer) aufgebrachten Beiträge wird mithilfe versicherungsmathematischer Methoden die zukünftige Leistung bestimmt.

Zusagearten bei Pensionsfonds – die Beitragszusage mit Mindestleistung

Die dritte Zusageart für Pensionsfonds ist die Beitragszusage mit Mindestleistung. In diesem Fall verpflichtet sich der Arbeitgeber, die festgelegten Beiträge im Kapitalmarkt anzulegen, um die zugesagten Leistungen zu finanzieren. Der Arbeitnehmer erhält die Erträge aus der Kapitalanlage und die Zinsen, wodurch die Höhe der zukünftigen Leistungen nicht vorhersehbar ist.
Allerdings gibt es hierbei eine garantierte Mindestleistung, die anhand der eingezahlten Beiträge (ohne Berücksichtigung eventueller Kapitalerträge), abzüglich der Beiträge für die Absicherung gegen zusätzliche Risiken (Hinterbliebenenschutz und Invalidenrente), errechnet wird.

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Pensionsfonds: Zusageart „Beitragszusage mit Mindestleistung“ typisch

Für den Durchführungsweg Pensionsfonds ist von den drei Zusagearten die „Beitragszusage mit Mindestleistung“ besonders typisch. Sie entspricht am besten dem Anliegen des Pensionsfonds, nämlich dem Arbeitnehmer eine direkte Beteiligung an den Entwicklungen des freien Kapitalmarktes zu ermöglichen. Gleichzeitig bietet sie jedoch mithilfe der zugesagten Mindestleistung auch einen ausreichenden Schutz für die Ansprüche des Arbeitnehmers, so dass der Grundgedanke der betrieblichen Altersvorsorge dennoch gewahrt bleibt.