Pensionsfonds oder Direktversicherung
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es mehrere verschiedene Varianten, und wenn der Kunde die Wahl hat, stellt sich unter anderem die Frage, ob er Pensionsfonds oder Direktversicherung wählen sollte. Diese Frage ist jedoch nicht pauschal zu beantworten. Jeder der fünf durch das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege hat seine Besonderheiten, und deswegen sind Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds oder Direktversicherung nicht für alle Arbeitnehmer gleich gut geeignet. Die Entscheidung für einen Durchführungsweg sollte daher im Voraus wohl durchdacht werden.
Hier ein unmittelbarer Vergleich, der vielleicht bei der Entscheidung „Pensionsfonds oder Direktversicherung“ helfen kann:
Vergleichspunkt | Pensionsfonds | Direktversicherung |
---|---|---|
Art der Versorgungszusage | mittelbar | mittelbar |
Die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt | extern | extern |
Die Finanzierung der Zusage erfolgt durch | Beitragszahlung an den Pensionsfond | Beitragszahlungen an einen externen Versicherer |
Die Pflicht zur Erfüllung der Zusage liegt beim | Pensionsfond | Versicherungs-unternehmen |
Das eingezahlte Kapital | wird am freien Kapitalmarkt im Kapitaldeckungsverfahren angelegt, die Gründsätze der Streuung, Mischung und Kongruenz sind dabei zu beachten. | verbleibt als Kapitalanlage beim Versicherungs-unternehmen |
Die Höhe der zukünftigen Rentenleistungen | steht nicht fest, sondern ist von den Entwicklungen des Kapitalmarktes abhängig. Zugesagtwird jedoch in den meisten Fällen eine garantierte Mindestrente. | ist genau planbar und schon zu Beginn der betrieblichen Altersvorsorge bekannt |
Gibt es steuerlich bedingte Höchstgrenzen für die Beitragszahlungen? | Ja: 4% der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung | Ja: 4% der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung |
Können die Beiträge nachträglich gesenkt oder erhöht werden?. | Ja | Ja |
Ist beim Verlassen des Unternehmens eine private Weiterführung möglich? | Ja | Ja |
Ist die Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Pensionssicherungsverein erforderlich? | Ja | Nein |
Pensionsfonds oder Direktversicherung – was ist für wen geeignet?
Aus dem direkten Vergleich ist ersichtlich, dass zwischen Pensionsfonds und Direktversicherung viele Gemeinsamkeiten bestehen, es jedoch auch einige wesentliche Unterschiede gibt. Für die Frage „Pensionsfonds oder Direktversicherung“ dürften steuerliche Aspekte weniger eine Rolle spielen, da der Arbeitgeber die Zuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge auf jeden Fall als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzen kann und auch die Freibeträge bei der Beitragszahlung für den Arbeitnehmer überall gleich sind. Auch der Verwaltungsaufwand ist bei Pensionsfonds und Direktversicherung ähnlich. Deswegen ist für die Entscheidung für Pensionsfonds oder Direktversicherung vor allem das Anlageverhalten bzw. der Risikowillen des Kunden wichtig. Nur der Pensionsfonds bietet die Möglichkeit, bei der betrieblichen Altersvorsorge direkt von den Entwicklungen am freien Kapitalmarkt zu profitieren. Bei entsprechend günstigem Wachstum sind somit erhebliche Renditesteigerungen möglich. Es verbleibt jedoch trotz der gesetzlich vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen ein – wenn auch durchaus überschaubares – Restrisiko, wenn die Wahl zwischen Pensionsfonds und Direktversicherung zugunsten des Pensionsfonds ausgeht.