Pensionsfonds Einkommensteuererklärung

Erscheint der Pensionsfonds in der Einkommensteuererklärung? Diese Frage spielt für viele Arbeitnehmer eine Rolle, wenn sie entscheiden müssen, ob und wenn ja wo sie ihre betriebliche Altersvorsorge für das Finanzamt angeben.

Die Versteuerung der Beiträge an den Pensionsfonds

Beim Durchführungsweg Pensionsfonds bleiben die Beiträge bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei gestellt. Ein weiterer Freibetrag von bis zu 1800 Euro pro Jahr ist ebenfalls möglich. Alles, was darüber hinaus geht, wird als zusätzliches Einkommen des Arbeitnehmers versteuert.

Darüber hinaus gibt es aber auch die Möglichkeit, die Beiträge aus dem versteuerten Nettoeinkommen zu zahlen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer zusätzlich eine Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Er hat dann Anspruch auf eine entsprechende Zulage und den Sonderausgabenabzug.

Pensionsfonds und Einkommensteuererklärung

Wenn sie individuell versteuert werden, dann ist es möglich, die Beiträge an den Pensionsfonds in der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Riester-Förderung über den Sonderausgabenabzug anrechnen zu lassen. Das Resultat ist eine Minderung des steuerpflichtigen Einkommens, was eventuelle Rückzahlungen zur Folge hat. Ansonsten ist es so, dass der Arbeitgeber die Beiträge im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung an das Finanzamt meldet bzw. melden lässt. Der entsprechende Vermerk findet sich dann auf der Gehaltsbescheinigung. In der Einkommensteuererklärung wird der Pensionsfonds dann aber nicht mehr auftauchen.

Die Leistungen aus dem Pensionsfonds in der Einkommensteuererklärung

Bei den ab Eintritt des Versorgungsfalles gezahlten Leistungen aus dem Pensionsfonds hängt die Besteuerung davon ab, ob bereits während der Phase der Anwartschaft Steuern gezahlt wurden. Beitragsanteile, die unter den Freibetrag gefallen sind, werden nach § 19 EStG als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit voll versteuert. Die anderen Beitragsanteile werden entsprechend ihrer früheren Besteuerung nach § 22 EStG angesetzt. Daraus folgt, dass Rentner, die Leistungen aus einem Pensionsfonds beziehen, eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Das zuständige Finanzamt ermittelt dann die jeweils geltenden Steuersätze.