Pensionsfonds betriebliche Altersvorsorge

Der Pensionsfonds ist in der betrieblichen Altersvorsorge der jüngste von insgesamt fünf Durchführungswegen. Er findet seine Anerkennung ebenso wie die anderen Durchführungswege im „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (BetrAVG). Dieser Gesetzestext wurde 1974 verabschiedet und seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt 2009. Der Pensionsfonds ist für die betriebliche Altersvorsorge seit 2001 zugelassen.

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge über einen Pensionsfonds

  • Der Arbeitgeber macht gegenüber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Diese kann neben der klassischen Altersrente auch Leistungen zum Hinterbliebenenschutz oder eine Invalidenrente beinhalten.

  • Die Pflicht zur Erfüllung der zugesagten betrieblichen Altersvorsorge wird an den Pensionsfonds ausgelagert.

  • Die Beiträge an den Pensionsfonds werden entweder vom Arbeitgeber (Zuwendungen) oder vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder durch beide zusammen eingezahlt.

  • Der Pensionsfonds legt das Geld am freien Kapitalmarkt an.

  • Bei Eintritt des Versorgungsfalles erhält der Arbeitnehmer eine zugesagte Mindestrente (auch garantierte Rente genannt) sowie eine Beteiligung an den eventuell erwirtschafteten Renditeüberschüssen.

Der Pensionsfonds – betriebliche Altersvorsorge mit der Chance auf Gewinne

Das vorrangige Ziel der Zulassung des Pensionsfonds für die betriebliche Altersvorsorge war, den Arbeitnehmern eine Möglichkeit zu bieten, von den Renditeentwicklungen im Kapitalmarkt direkt zu profitieren. Dies ist möglich, obwohl der Pensionsfonds seit 2002 auch dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterliegt. Er kann das eingezahlte Kapital recht frei investieren. Um dennoch das Bedürfnis der Rentenanwärter nach einer finanziell gesicherten Zukunft – also das Grundanliegen der betrieblichen Altersvorsorge – auch beim Pensionsfonds zu wahren, wurde jedoch zusätzlich noch im Jahr seiner Anerkennung als Durchführungsweg eine Anlageverordnung verabschiedet. Diese Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung (PFKapAV). Sie regelt die wesentlichen Aspekte der Anlagemöglichkeiten des Pensionsfonds. So sind beispielsweise nicht alle Anlageformen zugelassen. Ebenso ist auf eine angemessene Streuung sowie auf eine Mischung der verschiedenen Anlagewege zu achten. Auf diese Weise wird dafür gesorgt, dass die betriebliche Altersvorsorge über einen Pensionsfonds dem Arbeitnehmer zwar die Chance auf eine erhebliche Renditesteigerung bietet, aber dennoch ein Mindestmaß an Sicherheit gewahrt bleibt.