Pensionsfonds Anlageverordnung

Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Träger einer betrieblichen Altersvorsorge. Sie arbeiten mit den eingezahlten Beiträgen, indem sie diese am freien Kapitalmarkt anlegen und die Versorgungsberechtigten an eventuell erwirtschafteten Überschüssen beteiligten. Pensionsfonds gelten als versicherungsähnliche Einrichtungen und unterliegen deswegen seit 2002 auch dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Um jedoch noch eine zusätzliche Sicherheit für die Anleger zu ermöglichen, wurde für die Pensionsfonds eine Anlageverordnung – genauer gesagt: die Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung (PFKapAV) – geschaffen. Diese Anlageverordnung für Pensionsfonds wurde im Jahr 2001, dem Jahr der Aufnahme des Pensionsfonds in die Reihe zulässiger Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge, von der Bundesregierung verabschiedet und zuletzt 2011 aktualisiert. Sie befasst sich mit den wesentlichen Aspekten der Kapitalanlage:

  • Anlagenmanagement
  • Anlageformen
  • Mischung der Anlageformen
  • Streuung der Anlagen
  • Kongruenz (betrifft die Währungen)

Vorteile der Pensionsfonds-Anlageverordnung

Die Anlageverordnung für Pensionsfonds wurde mit dem Ziel verabschiedet, Richtlinien für diesen noch jungen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge zu schaffen. Dieser will zwar einerseits die Versorgungsberechtigten an den Renditeentwicklungen des freien Kapitalmarktes teilhaben lassen, darf aber andererseits dennoch das Grundanliegen der Betriebsrente nicht vernachlässigen: nämlich eine verlässliche Vorsorge für das Alter zu bieten.

Die große Freiheit des Pensionsfonds liegt in dem Umstand, dass er nicht dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegt und deswegen das eingezahlte Kapital frei anlegen darf. Gerade hierdurch werden die Renditesteigerungen und daraus resultierenden Mehrgewinne für die Versorgungsempfänger überhaupt erst möglich. Allerdings birgt diese Freiheit aber eben auch Risiken in sich. Deswegen soll es doch nicht zulässig sein, mit dem Geld der Rentenanwärter in beliebiger Weise umzugehen. Die Anlageverordnung für Pensionsfonds sorgt dafür, dass nicht jede Anlageform in Frage kommt, dass eine angemessene Streuung erfolgt und dass verschiedene Anlageformen gemischt werden. Auf diese Weise wird das Risiko für die Arbeitnehmer zwar nicht annulliert, aber doch deutlich reduziert.

Kritik an der Pensionsfonds-Anlageverordung

Es gibt jedoch durchaus auch kritische Stimmen zur Pensionsfonds-Anlageverordnung. Vor allem die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) hat in der Vergangenheit die aus ihrer Sicht fehlende Freiheit bemängelt: Die Pensionsfonds würden durch die Anlageverordnung zu stark reguliert. Im Rahmen der letzten Diskussion um den Gesetzestext hat die aba versucht, die Passagen streichen zu lassen, in denen die zulässigen Anlageformen festlegt werden. Das Bundesfinanzministerium gab diesem Begehren jedoch nicht statt. Es verteidigte seine Strategie eines Anlagenkatalogs und widersprach auch der Meinung der aba, dieser Part der Pensionsfonds-Anlageverordnung unterwandere die europäischen Richtlinien zu den Pensionsfonds.