In aller Munde: die Direktzusage

22. Mai, 2013

Betriebliche Altersvorsorge

Vor- und Nachteile dieser beliebten Form der betrieblichen Altersvorsorge

Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist mit Abstand der beliebteste unter den insgesamt fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Es handelt sich hierbei um eine seitens des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer gemachte unmittelbare Versorgungszusage. Da sowohl die Zusage selbst als auch die Verpflichtung zu deren Erfüllung im ursprünglichen Unternehmen verbleiben, spricht man bei der Direktzusage von einem internen Durchführungsweg.

Funktionsweise der Direktzusage

  • Der Arbeitgeber macht gegenüber dem Arbeitnehmer eine Zusage zur Versorgung im Alter (Altersrente), im Todesfall (Hinterbliebenenschutz) oder für den Fall dauerhafter Erwerbsunfähigkeit (Invalidenrente).

  • Zur Finanzierung der zugesagten Versorgung werden innerbetriebliche Rücklagen, die sogenannten Pensionsrückstellungen, gebildet.

  • Während der Phase der Anwartschaft zahlen entweder der Arbeitgeber (durch Zuwendungen) oder der Arbeitnehmer (in Form einer Entgeltumwandlung) oder beide gemeinsam die Beiträge ein.

  • Bei Eintritt des Versorgungsfalles bezieht der Arbeitnehmer die Leistungen direkt von seinem (ehemaligen) Arbeitgeber.

VorteileNachteile
Pensionsrückstellungen bringen Steuerstundungseffekt durch GewinnminderungPensionsrückstellungen werden als Fremdkapital bilanziert, was die Eigenkapitalquote und damit die Kreditwürdigkeit des Unternehmens schmälert
Direktzusage ermöglicht sehr flexible Gestaltung der Altersvorsorgegesetzliche Anpassungspflicht erfordert eine Überprüfung und ggf. Steigerung alle drei Jahre
Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei durch nachgelagerte Besteuerung
(Geschäftsführerversorgung!)
Arbeitgeber muss Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) werden und dort Beiträge zahlen
Beiträge außerdem bis zu einer Höhe von 4% der BMG der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei
Arbeitgeber kann die Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen
Arbeitnehmer spart bei Entgeltumwandlung Einkommensteuern und Sozialabgaben
Imagegewinn für den Arbeitgeber / Gewinn und Bindung qualifizierter Mitarbeiter