Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge Reform bei der betrieblichen Altersvorsorge

14. Februar, 2013

Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge

Gegenwärtig wird im politischen Berlin über ein neues Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge diskutiert. Die betriebliche Altersvorsorge soll nach Ansicht der christlich-liberalen Bundesregierung gestärkt werden, denn die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um ausreichend am Lebensabend gesichert zu sein. Während man in der Opposition über die betriebliche Altersvorsorge erst nachzudenken beginnt, hat die Regierung jetzt die Initiative ergriffen.

Das geplante Gesetz könnte vor allem für international tätige deutsche Großkonzerne interessant sein. Denn diese sollen zukünftig das im Ausland investierte Milliarden-Vermögen auch für die betriebliche Altersvorsorge ihrer inländischen Mitarbeiter einsetzen können. Dies war bisher nicht möglich und hatte in der Wirtschaft immer wieder für Kritik gesorgt. Viele Unternehmen hatten sich aber auch hinter gesetzlichen Mängeln verschanzt, um ihre betriebliche Altersvorsorge nur zurückhaltend zu gestalten.

Das neue Gesetz liegt gegenwärtig erst als Gesetzesentwurf durch das Bundesfinanzministerium vor; das Bundeskabinett hat dem Gesetzesvorhaben zwar zugestimmt, aber Bundestag und Bundesrat können noch entscheidende Änderungen vornehmen. Angesichts des bald anstehenden Wahltermins ist es fraglich, ob das neue Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge noch in diesem Jahr wirksam werden kann. Nach der Planung des Finanzministeriums könnte das neue Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge noch im Juli in Kraft treten.

Die Wirtschaft äußert sich überwiegend positiv zum geplanten Gesetzesvorhaben. Denn dort verspricht man sich erhebliche Vorteile, wenn das Pensionsvermögen der Unternehmen internationaler ausgerichtet werden kann. Über spezielle Gesellschaften möchte man die betriebliche Altersvorsorge auf höhere Renditen trimmen. Das es hierbei auch zu einer Ausweitung des Risikos für die betriebliche Altersvorsorge kommen könnte, wird billigend in Kauf genommen. Das Bundesfinanzministerium ist sich dieser Punkte bewusst, möchte aber mit dem neuen Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge den Fondsstandort Deutschland stärken. Bisher war es nur schwer möglich, Pensionskassen der Unternehmen auf eine internationale Basis auszurichten. Dies ist nach der gegenwärtigen Gesetzeslage auf Tochterfirmen von Unternehmen beschränkt, die in Deutschland ihrer Hauptsitz haben. Eine zentrale Verwaltung des Pensionsvermögens hat bisher für die Unternehmen überwiegend steuerliche Nachteile.