Fondsanbieter Fidelity fordert gesetzliche Förderung der Betriebsrente

30. September, 2013

Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland werden zunehmend Stimmen laut, die nach konstruktiven Lösungsvorschlägen für die Rentenproblematik fragen. Jetzt hat sich auch der Fondsanbieter Fidelity zu diesem wichtigen Thema geäußert. Auf der siebenten Villa-Mumm-Konferenz vor wenigen Tagen forderte Klaus Mössle, der Leiter des institutionellen Geschäfts bei Fidelity, eine stärkere gesetzliche Förderung für die dritte Säule des deutschen Rentensystems: die betriebliche Altersvorsorge.

Bisherige Förderung reicht nicht aus

Schon seit den 1970er Jahren wird die Betriebsrente in Deutschland steuerlich begünstigt. Zu diesem Zeitpunkt wurde das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) verabschiedet. Im Einkommensteuergesetz finden sich entsprechende Passagen, die die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rentenbeiträge für die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge regeln.

Dem Fidelity-Chef reichen motivierende Maßnahmen wie die nachgelagerte Besteuerung der Beiträge jedoch nicht aus. Er wünscht sich vielmehr eine stärkere Ausrichtung an den Modellen anderer europäischer Länder wie zum Beispiel Großbritannien oder der Schweiz. Dort besteht schon seit Längerem eine gesetzliche Pflicht zur Betriebsrente. In den Niederlanden stammt bereits ein Drittel der Rentenbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Betriebsrente für alle

Die Idee ist, dass zunächst einmal alle Arbeitnehmer per Gesetz automatisch in die betriebliche Altersvorsorge aufgenommen werden. Selbstverständlich hätten sie jederzeit auch die Möglichkeit, aus dem Modell auszusteigen. In der Praxis in Großbritannien zeigt sich jedoch, dass die Quote derer, die tatsächlich aussteigen, unter zehn Prozent lag – was die These stützt, dass die Leute die betriebliche Altersvorsorge nicht ablehnen, sondern aus anderen Gründen nicht teilnehmen – vielleicht aus Bequemlichkeit oder Mangel an Informationen.

Das Recht auf eine Betriebsrente haben die deutschen Arbeitnehmer nämlich schon seit der Einführung des BetrAVG. Dieses sichert gleich im ersten Paragraphen allen Angestellten die Möglichkeit zu, einen Teil ihres Gehalts in Form einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Wenn der Arbeitnehmer keinen anderen Durchführungsweg anbietet, dann können die Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung einfordern. Aber, so haben die jüngsten Analysen gezeigt: Viel zu wenige machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. In Deutschland stammen derzeit gerade einmal fünf Prozent der Altersbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Umfassende Informationen zum Thema finden Sie auf unserem Fachportal: www.betriebliche-altersvorsorge24.info