Eckpunkte zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge stehen

11. Oktober, 2016

Für die aktuelle Legislaturperiode der Bundesregierung zeichnet sich allmählich das Ende ab. Bisher ist noch ein großes Koalitionsvorhaben offen: eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge. Finanzminister Schäuble und Arbeitsministerin Nahles haben sich nun in den zentralen Fragen geeinigt. Die wichtigsten Eckpunkte für eine Überarbeitung der betrieblichen Rente sind damit verschiedenen Medienberichten zufolge festgelegt.


Künftig mehr Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge abgabenbefreit

Ein zentraler Punkt auf den sich Vertreter der Koalitionspartner geeinigt haben, betrifft die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zur Betriebsrente im Rahmen einer Gehaltsumwandlung. So sollen künftig nicht mehr nur vier, sondern bis zu sieben Prozent des Bruttoeinkommens im Rahmen einer Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden können. Auf die Beiträge fallen dann weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an. Bislang konnten nur bis zu vier Prozent des Bruttogehaltes umgewandelt werden. Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können bis zu sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt werden.

Eine zusätzliche Entlastung ist für Arbeitgeber vorgesehen. Zahlen sie für Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 2.000 Euro brutto einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, sollen sie steuerlich entlastet werden. Bis zu 480 Euro sollen die Arbeitgeber künftig als Zuschuss zahlen können.


Arbeitgeber sollen nicht mehr in vollem Umfang für Beiträge haften

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Beitragshaftung der Arbeitgeber. Diese Haftung soll künftig gelockert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Tarifvertrag besteht.

Nicht nur für die Beitrags-, sondern auch für die Rentenzahlungen sollen sich künftig Entlastungen ergeben. Rentner, die Zahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge beziehen, sollen künftig bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Voraussetzung soll in diesem Fall sein, dass gleichzeitig auch Rentenzahlungen aus einer „Riester-Rente“ gezahlt werden.

Auch für Rentner, die im Alter auf eine Grundsicherung angewiesen sind, sollen sich Verbesserungen ergeben, indem die Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr in vollem Umfang angerechnet werden.