Durchführungsweg Direktzusage

Der Durchführungsweg Direktzusage hat eine lange Geschichte: Bereits im Jahr 1974 wurde in Deutschland das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (BetrAVG) verabschiedet. Dieser Gesetzestext reguliert alle wichtigen Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel:

  • Die zulässigen Durchführungswege
  • die gesetzliche Unverfallbarkeit von Anwartschaften
  • den Schutz der Versorgungsansprüche vor einer Insolvenz des Trägerunternehmens
  • den Umgang mit der betrieblichen Altersvorsorge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • Anpassungspflichten
  • wichtige steuerrechtliche Punkte

Die Durchführungswege – Direktzusage ist eine von fünf Möglichkeiten

Insgesamt werden im Rahmen des BetrAVG fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anerkannt: die Direktversicherung, die Penionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Penionszusage, auch Direktzusage genannt. Der beliebsteste und in der Praxis mit Abstand am häufigsten zu findende Durchführungsweg ist die Direktzusage. Sie eignet sich aufgrund ihrer Eigenschaften unter anderem auch sehr gut für Versorgungszusagen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern.

Die Vorteile des Durchführungsweges Direktzusage

Für den Arbeitgeber:

  • interner Durchführungsweg, daher wenig Verwaltungsaufwand
  • Beiträge bleiben in beliebiger Höhe steuerfrei (nachgelagerte Besteuerung) und bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auch sozialabgabenfrei
  • bei Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer selbst (Entgeltumwandlung) sinken die Lohnnebenkosten
  • innerbetriebliche Rückstellungen wirken gewinnmindernd (Steuerstundungseffekt)
  • sehr flexibel in den Gestaltungsmöglichkeiten
  • auch für Versorgungszusagen gegenüber (Gesellschafter-) Geschäftsführern bestens geeignet
  • Anreiz und Motivation für die Mitarbeiter (Imagegewinn)
  • langfristige Bindung von Personal

Für den Arbeitnehmer:

  • Beiträge bleiben in beliebiger Höhe steuerfrei (nachgelagerte Besteuerung) und bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auch sozialabgabenfrei
  • bei Beitragszahlungen durch Entgeltumwandlung sinken die Einkommenssteuern und die Sozialabgaben
  • unverfallbare Anwartschaften können bei vorzeitigem Verlassen des Unternehmens mitgenommen werden
  • Ansprüche sind gesetzlich gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers geschützt (obligatorische Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein)

Insgesamt betrachtet bringt der Durchführungsweg Direktzusage also für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Vorteile mit sich. Beide Seiten profitieren davon, dass diese Variante der betrieblichen Altersvorsorge viel Freiräum lässt, sowohl bei der Gestaltung der Zusage als auch bei der Wahl der Beiträgshöhe.