Direktzusage / Direktversicherung
Das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) benennt ingesamt fünf verschiedene Durchführungswege, die für die betriebliche Altersvorsorge zugelassen sind: Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage (oder Direktzusage) und Direktversicherung.
Direktzusage und Direktversicherung werden mitunter wegen der Namensgleichheit miteinander verwechselt. Inhaltlich betrachtet könnten diese beiden Durchführungswege jedoch kaum unterschiedlicher sein.
Hier ein unmittelbarer Vergleich von Direktzusage und Direktversicherung:
Vergleich Direktzusage Direktversicherung
Vergleichspunkt | Direktzusage | Direktversicherung |
---|---|---|
Art der Versorgungszusage | unmittelbar | mittelbar |
Die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt | intern | extern |
Die Finanzierung der Zusage erfolgt durch | Bildung innerbetrieblicher Pensionsrückstellungen | Beitragszahlungen an einen externen Versicherer |
Die Pflicht zur Erfüllung der Zusage liegt beim | Arbeitgeber | Versicherungsunternehmen |
Gibt es steuerlich bedingte Höchstgrenzen für die Beitragszahlungen? | nein | ja: 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung |
Können die Beiträge nachträglich gesenkt werden | nein | ja |
Ist beim Verlassen des Unternehmens eine private Weiterführung möglich? | nein | ja |
Erscheint die betriebliche Altersvorsorge in der Bilanz? | ja: Pensionsrückstellungen | nein |
Ist die Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein erforderlich? | ja | nein |
Anhand dieser kurzen Gegenüberstellung wird deutlich, dass diese beiden Varianten der betrieblichen Altersvorsorge trotz der ähnlichen Namen recht unterschiedlich funktionieren und auch den Schwerpunkt jeweils auf verschiedene Aspekte legen.
Direktzusage und Direktversicherung: Was ist für wen geeignet?
Grundsätzlich ist jeder Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge für jeden Versorgungsempfänger geeignet. Der Arbeitnehmer hat bei der Auswahl zunächst einmal völlige Freiheit. Und dennoch ist es so, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften für bestimmte Personengruppen der eine oder andere Durchführungsweg besonders gut eignet.
Vor allem, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge für (Gesellschafter-) Geschäftsführer geht, sind sorgfältige Überlegungen im Voraus anzuraten. Denn hier besteht in den meisten Fällen ein erhöhter Vorsorgebedarf – zum Einen, um den durch das höhere Gehalt geprägten Lebensstandard im Alter halten zu können, und zum Anderen, weil (Gesellschafter-) Geschäftsführer aufgrund der Beitragsbemessungsgrenzen oft keinen Zugang zur gesetzlichen Versorgung haben. Prinzipiell ermöglicht der Gesetzgeber auch für Gesellschafter-Geschäftsführer die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung. Allerdings wird die Direktzusage sicherlich den besonderen Ansprüchen dieses Personenkreises wesentlich besser gerecht. Denn aufgrund der Steuerfreiheit der Beiträge während der gesamten Phase der Anwartschaft und in beliebiger Höhe und wegen der großen Freiräume bei der Ausgestaltung kann hier eine wirklich adäquate Altersvorsorge getroffen werden.