Direktzusage des Arbeitgebers

Bei der Direktzusage des Arbeitgebers handelt es sich um einen von insgesamt fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Sie ist, ebenso wie die anderen vier Durchführungswege, im Rahmen des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) geregelt, das 1974 verabschiedet und seitdem mehrfach aktualisiert wurde, zuletzt 2009. Die Direktzusage ist auch unter dem Namen Pensionszusage bekannt.

So funktioniert die Direktzusage des Arbeitgebers

Die Direktzusage ist ein unmittelbares Versprechen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern: Er sagt den Mitarbeitern aufgrund ihrer Betriebszugehörigkeit Rentenleistungen zu. Diese können nach § 1 BetrAVG neben einer klassischen Altersrente zusätzlich auch Leistungen im Falle dauerhafter Erwerbsunfähigkeit (Invalidenrente) und/oder Leistungen zur Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall beinhalten. Das Besondere an der Direktzusage des Arbeitgebers ist, dass bei diesem Durchführungsweg auch die Pflicht zur Erfüllung der Versorgungszusage sowie die hierfür notwendigen finanziellen Mittel beim Trägerunternehmen verbleiben. Man spricht deswegen auch von der Direktzusage als einem internen Durchführungsweg.

  • Der Arbeitgeber macht eine Direktzusage gegenüber seinem Mitarbeiter.
  • Zur Erfüllung dieser Versorgungszusage werden innerbetriebliche Rücklagen gebildet.
  • Die Beitragszahlungen für die Direktzusage erfolgen entweder durch den Arbeitgeber (durch Zuwendungen) oder durch den Arbeitnehmer (in Form einer Entgeltumwandlung).
  • Bei Eintritt des Versorgungsfalles bezieht der Arbeitnehmer (oder gegebenenfalls seine Hinterbliebenen) die zugesagten Leistungen direkt von seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Die Direktzusage – auch möglich als Zusage des Arbeitgebers an seinen Geschäftsführer und die leitenden Angestellten

Die Direktzusage ist, wie alle anderen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge auch, grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer geeignet. Sie weist jedoch einige Merkmale auf, die sie darüber hinaus auch für Versorgungszusagen gegenüber leitenden Angestellten und sogar Gesellschafter-Geschäftsführern attraktiv macht:

  • Die Direktzusage ist eine Möglichkeit des Arbeitgebers, Versorgungszusagen höchst individuell auszugestalten und somit wirklich auf die Besonderheiten und Bedürfnisse des jeweiligen Versorgungsempfängers einzugehen.
  • Die Beitragszahlungen bleiben während der gesamten Phase der Anwartschaft in beliebiger Höhe steuerfrei. Somit bietet die Direktzusage – ohne jegliche Begrenzungen durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – auch für (Gesellschafter-) Geschäftsführer die Möglichkeit, eine Altersvorsorge in ausreichender Höhe zu treffen.