Direktzusage Auslagerung

Bei der Direktzusage handelt es sich um einen internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Das bedeutet, dass die Zusage zu einer finanziellen Versorgung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber im Alter direkt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erfolgt. Auch die Pflicht zur Erfüllung dieser Versorgungszusage verbleibt gänzlich beim Arbeitgeber. Die Entscheidung für den Durchführungsweg Direktzusage wird sicherlich vom Unternehmen aus gutem Grund getroffen, denn hier herrscht hinsichtlich der Beitragszahlungen eine große Freiheit. Dieser Umstand macht die Direktzusage auch für Gesellschafter-Geschäftsführer ungemein attraktiv. Und dennoch kann die Auslagerung einer Direktzusage mitunter notwendig werden.

Wann ist die Auslagerung einer Direktzusage sinnvoll oder notwendig?

Zunächst einmal ist zu sagen, dass die Auslagerung der Direktzusage an sich nicht möglich ist, denn eine Direktzusage ist und bleibt immer eine interne betriebliche Altersvorsorge. Ausgelagert werden also eigentlich die Versorgungsverpflichtungen. Diese Auslagerung kann komplett oder teilweise erfolgen, sie ist aber immer mit einem Wechsel des Durchführungsweges verbunden. Möglich ist hier entweder eine Unterstützungskasse oder ein Pensionsfonds. Meist erfolgt die Auslagerung einer Direktzusage, wenn

a) das Unternehmen verkauft oder an einen Nachfolger übergeben wird
oder
b) ein Kreditinstitut günstige Kreditbedingungen nur gewährt, wenn die betriebliche Altersvorsorge ausgelagert wird und somit nicht mehr in der Unternehmensbilanz erscheint.

Wenn das Unternehmen an einen Käufer oder Nachfolger übergeht, dann hat dieser unter Umständen Interesse an einer Auslagerung der Direktzusage. Dies gilt vor allem, wenn:

  • er das unternehmerische Risiko senken will.
  • er die Eigenkapitalquote erhöhen möchte.
  • er bestrebt ist, den innerbetrieblichen Aufwand zu reduzieren.

Ein scheidender Unternehmer wiederum hat Interesse an einer Auslagerung der Direktzusage, weil so seine Rentenansprüche gesichert werden können, egal, wie sich das Unternehmen in der Zukunft entwickelt.

Da es sich bei der Auslagerung von Direktzusagen immer um ein komplexes Verfahren handelt, schon allein wegen des notwendigen Wechsels des Durchführungsweges, ist es in jedem Falle ratsam, den professionellen Rat von Fachleuten hinzuziehen. Denn es gibt viele einzelne Faktoren zu bedenken, damit die für das konkrete Unternehmen optimale Verfahrensweise gefunden werden kann.