Direktzusage arbeitnehmerfinanziert

Seit 1974 haben nach § 1a des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersvorsorge investiert wird.

Eine Möglichkeit, diesem Anspruch gerecht zu werden, ist die arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage. Die Finanzierung erfolgt dabei auf dem Wege der so genannten Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers direkt der Altersvorsorge zugeführt wird. Diese Verfahrensweise bringt einige finanzielle Vorteile mit sich, und zwar sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

Die arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage hilft, Steuern zu sparen

Für den Arbeitnehmer bedeutet betriebliche Altersvorgung in Form der arbeitnehmerfinanzierten Direktzusage, dass sich sein Bruttoeinkommen rein rechnerisch verringert. Da jedoch auf dessen Grundlage die Einkommenssteuer und auch die Sozialabgaben berechnet werden, werden sich seine Abzüge ebenfalls verringern. Allerdings steigen sowohl Einkommenssteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge progessiv mit dem zu versteuernden Einkommen.

So hat der Arbeitnehmer am Ende aufgrund der Entgeltumwandlung zwar ein niedrigeres Nettoeinkommen zu verzeichnen, aber die Differenz zum Netto ohne Entgeltumwandlung wird in jedem Fall – auch schon bei moderaten monatlichen Beitragszahlungen – deutlich geringer ausfallen als der Betrag, der vom Bruttoeinkommen direkt der betrieblichen Altersvorsorge zugeführt wird.

Zusätzlicher Vorteil für den Arbeitgeber: Senkung der Lohnnebenkosten

Aber auch für den Arbeitgeber bringt die arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage finanzielle Vorteile mit sich. Da sich sein Anteil an den Sozialabgaben ebenfalls nach dem zu versteuernden Bruttoeinkommen des jeweiligen Mitarbeiters richtet, erzielt er also durch die Verminderung desselben in Form einer Entgeltumwandlung deutliche Ersparnisse bei den Lohnnebenkosten.

Manche Arbeitgeber tragen dem Rechnung, indem sie ihren Mitarbeitern eine Kombination aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter Direktzusage anbieten, das heißt, sie stocken den vom Arbeitnehmer festgelegten regelmäßigen Einzahlungsbetrag auf. Dadurch kommen sie einerseits selbst in den Genuss weiterer steuerlicher Vorteile und können andererseits ihre Direktzusage als Mittel zur langfristigen Motivation und Bindung von Mitarbeitern noch attraktiver gestalten.