Direktzusage Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist die Direktzusage ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge mit vielerlei Vorteilen. Hierin begründet sich auch der hohe Wert, der einer Direktzusage beizumessen ist, wenn es um die Gewinnung und langfristige Bindung von hochqualifizierten Mitarbeitern geht.

Für den Arbeitnehmer ist die Direktzusage mit keinerlei Kosten verbunden, das heißt, er profitiert von diesem Angebot seitens seines Arbeitgebers und muss dabei keine Nachteile befürchten oder Risiken kalkulieren. Die Pflicht zur Erfüllung der gemachten Versorgungszusagen verbleibt beim Arbeitgeber, und dieser muss im Ernstfall auch dafür haften.

Die Direktzusage als ein Weg der Entgeltumwandlung

Im „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) ist unter anderem das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Entgeltumwandlung verankert. Das bedeutet, dass ein Teil seines Bruttoeinkommens direkt der betrieblichen Altersvorsorge zugeführt wird. Der Arbeitnehmer zahlt also seine Beiträge an die Direktzusage, bevor sein Einkommen versteuert wird. Somit ergibt sich für die Berechnung der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungsbeiträge eine neue Grundlage. Da diese Abgaben progressiv mit dem Einkommen ansteigen, ist es in jedem Falle so, dass die Minderung des Nettoeinkommens deutlich unter der Höhe des angesparten Betrages liegt.

Die nachgelagerte Besteuerung

Doch damit nicht genug. Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktzusage für Arbeitnehmer außerdem dadurch, dass die eingezahlten Beiträge während der gesamten Phase der Anwartschaft steuerfrei bleiben. Diese Vergünstigung gilt für Beiträge in beliebiger Höhe – was ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Durchführungswegen ist, bei denen oftmals eine Höchstgrenze für die Beitragszahlungen gesetzt ist. Auch eventuelle vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge bleiben unbegrenzt steuerfrei. Erst mit dem Eintritt des Versorgungsfalles werden die ausgezahlen Leistungen versteuert, und zwar nach § 19 EStG als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. In den meisten Fällen ist jedoch davon auszugehen, dass die Steuersätze im Rentenalter niedriger sein werden und dass deswegen in der nachgelagerten Besteuerung ein weiterer wesentlicher Vorteil der Direktzusage für Arbeitnehmer zu sehen ist.