Direktzusage Arbeitgeber Vorteile / Nachteile

Bei der Direktzusage handelt es sich um eine Versorgungszusage, die unmittelbar vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erfolgt. Auch die Pflicht zur Erfüllung dieser Zusage verbleibt direkt beim Arbeitgeber. Man spricht daher von der Direktzusage als einem internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Um die Erfüllung der zugesagten Versorgungsleistungen zu gewährleisten, werden innerbetriebliche Rücklagen gebildet. In diese Pensionsrückstellungen werden die Beiträge eingezahlt, und aus diesen Rückstellungen erfolgt auch die Leistungsauszahlung, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist.

Vorteile einer Direktzusage für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber bringt die Direktzusage mehrere steuerliche Vorteile mit sich:

  • Die innerbetrieblichen Pensionsrückstellungen werden in der Bilanz als Fremdkapital aufgeführt und wirken sich daher gewinnmindernd aus.
  • Auch die Verzinsung dieses Fremdkapitals bewirkt eine Gewinnminderung und somit steuerliche Ersparnisse.
  • Beiträge, die der Arbeitgeber an die Direktzusage zahlt, können in unbegrezter Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Darüber hinaus ergeben sich aus der Direktzusage für den Arbeitgeber auch Vorteile hinsichtlich des Personals:

  • Erfolgen die Beitragszahlungen durch die Arbeitnehmer in Form einer Entgeltumwandlung, so spart der Arbeitgeber aufgrund der Abzüge vom Bruttoentgelt bei den Lohnnebenkosten.
  • Die Direktzusage ist ein geeignetes und attraktives Mittel, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden.
  • Aufgrund der großen Freiheit hinsichtlich der Ausgestaltung und der Beitragshöhen eignet sich die Direktzusage auch hervorragend, um eine adäquate Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer zu treffen.

Nachteile der Direktzusage für den Arbeitgeber

Allerdings gibt es auch einige Aspekte bei der Direktzusage, die dem Arbeitgeber unter Umständen zum Nachteil gereichen können und die deswegen zumindest sorgfältig bedacht werden müssen.
Hier ist vor allem der Umstand zu nennen, dass die zur Erfüllung der Versorgungszusagen gebildeten innerbetrieblichen Rückstellungen bei der Bilanzierung nach dem HGB auf der Passiva-Seite als Fremdkapital aufgeführt werden müssen. Allzu hohe Rückstellungen jedoch wirken sich auf wichtige Unternehmenskennzahlen aus, vor allem auf die Eigenkapitalquote. Es sind aus der Praxis durchaus Fälle bekannt, in denen Unternehmen aufgrund zu hoher Pensionsrückstellungen durch die Rating-Agenturen abgewertet worden sind.

Darüber hinaus muss gerade bei älteren Direktzusagen bedacht werden, dass sich die wesentlichen Bedingungen – v.a. die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten und die Zinsfaktoren – seit dem Zeitpunkt der Zusage unter Umständen verändert haben. Daher ist regelmäßig zu prüfen, ob für die Zukunft Versorgungslücken zu erwarten sind und wie diesen gegebenfalls entgegengewirkt werden kann.