Direktzusage und Zinstief – Ein Problem?

23. Februar, 2015

Lücke in der Versorgung – welche Bedeutung hat der aktuell niedrige Zins für die Direktzusagen?

Beliebtestes Modell in der betrieblichen Altersvorsorge ist nach wie vor die historisch gewachsene Direktzusage. Inhaltlich heißt das: Das beschäftigungsgebende Unternehmen sagt seinem Mitarbeiter für die Zeit nach seiner Arbeitstätigkeit ein Altersgeld zu. Dafür muss es der Höhe nach garantieren – nur eine Insolvenz beendet diese Verpflichtung des Unternehmens. Die Verpflichtung für die Leistung wird im Pensionssicherungsverein aufgenommen.

Wie wird das finanziert?

Viele Unternehmen legen Reserven an für die Begleichung ihrer Pensionsverpflichtungen. So ist es nicht nötig, aus der laufenden Umsatzbilanz Abgaben für Pensionen einzuplanen und wirtschaftlichere Sicherheit ermöglicht dieses Vorgehen darüber hinaus.

Die Anlage ist für viele Unternehmen in ein kalkulatorisches Gesamtkonzept eingebunden. Das berücksichtigt je nach konkretem Modell auch das durch Verzinsung der Rückstellungen erwartete Volumen für jedes Geschäftsjahr.

Zinsschwankungen sind dabei in der Regel kein großes Problem mit Wirkung auf die Nachhaltigkeit der Anlage. Sind jedoch, wie aktuell, die Zinsen dauerhaft sehr niedrig, fehlt ein Teil des kalkulierten Zusatzvolumens. Das Unternehmen muss diese Lücke selbst schließen.

Wenn Pensionskassen oder Pensionsfonds mit der Übernahme der betrieblichen Altersvorsorge beauftragt sind, sind Unternehmen bereits aktuell mit der Situation konfrontiert, dass es zu erweiterten Einlagen oder Kompensationszahlungen kommen kann. Bei direkt vereinbarten Pensionszahlungen zwischen Unternehmen und Pensionär leistet das Unternehmen jedoch die Zahlungen aus eigenen Quellen.

Rückstellungen vs. Leistung aus laufendem Umsatzbilanz

Wie die Chemnitzer Freie Presse berichtet, liegen aktuelle Schätzungen der Pensionsrückstellungen der DAX-Konzerne für 2014 bei 214 Mrd. Euro. Die Höhe der Verpflichtungen liegt jedoch bei etwa 373 Mrd. Euro. Die Freie Presse beruft sich auf analytische Schätzungen der Unternehmensberatung Mercer. Wie aussagekräftig für Nachzahlungen und erweiterte Anforderungen an Rückstellungen diese Deckungslücke jedoch ist, hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Struktur der pensionsverpflichteten Unternehmen ab.

Thomas Hagemann von Mercer wird dazu zitiert: „Dass überhaupt ein Planvermögen angelegt wird, ist eine unternehmerische Entscheidung.“ Ebenso könne entschieden werden, aktuelle Pensionsverpflichtungen aus laufenden Umsätzen und Verfügbarkeiten zu bestreiten.

Nachhaltigkeit vs. aktuelle Zahlungsverpflichtungen

Langfristig jedoch bedeuten mangelnde Zuwächse aus Zinseinnahmen aus Zurückstellungen, dass das betroffene Unternehmen den kalkulatorischen Ausgleich selbst tragen muss. Alternativ werden in der betrieblichen Altersvorsorge verschiedene andere Konzepte angewandt. Direktzusagen können ausgelagert werden. Dafür stehen verschiedene wirtschaftliche, steuerrechtliche und betriebliche Organisationsformen offen. Dazu zählen Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen und Unterstützungskassen.