Direktversicherung Vorsorgeaufwendungen

Grundsätzlich findet bei der Direktversicherung Vorsorgeaufwendungen keine steuerliche Berücksichtigung in der privaten Steuererklärung statt, wenn es sich um Versorgungsverträge nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) handelt. Einzahlungen in diese Verträge sind in der Ansparphase bis zu einer Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Auch die Verträge der Direktversicherung Vorsorgeaufwendungen nach § 40b EStG, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und der pauschalen Besteuerung unterliegen, sind vom Prinzip her bei der Steuererklärung als Direktversicherung Vorsorgeaufwendungen nicht absetzbar, da bereits eine steuerliche Begünstigung erfolgte. Lediglich Beiträge zur Direktversicherung Vorsorgeaufwendungen, die vom Arbeitnehmer normal als Bruttolohn versteuert wurden, sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben abziehbar.

Hierzu zählen beispielsweise auch Einzahlungen in Riester-Renteversicherungen, die als Zusatzversorgung bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Hierbei muss es jedoch nicht zwangsläufig zu einer Steuerermäßigung kommen, da auch staatliche Zulagen gezahlt werden. Hier wird eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt durchgeführt. Die Direktversicherung Vorsorgeaufwendungen bietet allen Arbeitnehmern, Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden, Vorstandsmitgliedern einer AG und Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH die Möglichkeit, staatliche Förderungen, Flexibilität und Sicherheit miteinander zu kombinieren.

Da die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nur noch eine Grundsicherung darstellt, ist eine zusätzliche Absicherung dringend erforderlich, wenn die eigene Altersarmut vermieden werden soll. Die Direktversicherung Vorsorgeaufwendungen bietet lukrative Varianten hierzu an. Experten empfehlen, die persönliche Situation regelmäßig zu durchleuchten, um möglichst schnell auf neu entstehende Versorgungslücken reagieren zu können. Besonders Änderungen der persönlichen Lebensumstände, wie Heirat, Familiengründung oder Hauskauf, machen eine umfangreiche Beratung notwendig.