Direktversicherung Kapitalauszahlung

Die Direktversicherung Kapitalauszahlung bietet die Wahlmöglichkeit zwischen einer lebenslangen Altersrente oder einer Einmalzahlung. Grundsätzlich können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Vorteile der Direktversicherung Kapitalauszahlung für sich nutzen. Arbeitgeber stärken durch den Abschluss einer Direktversicherung Kapitalauszahlung die Unternehmensbindung und die Motivation der Arbeitnehmer, ohne dass hierbei zusätzliche Kosten entstehen. Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in die Direktversicherung Kapitalauszahlung sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Besteht darüber hinaus für den Arbeitnehmer keine Altzusage, die der pauschalen Besteuerung unterliegt, so können zudem noch 1.800 EUR steuerfrei in einen solchen Altersvorsorgevertrag investiert werden. Diese Beiträge sind allerdings dann sozialversicherungspflichtig. Die Leistungen aus der Direktversicherung Kapitalauszahlung nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

Diese Form der Steuererhebung ist in der Regel für den Arbeitnehmer günstiger, da man im Alter von einem niedrigeren Steuersatz ausgehen kann. Bei der monatlichen Rente wird zudem ein Versorgungsfreibetrag abgezogen, der steuerfrei ist. Dieser Freibetrag wird zu Rentenbeginn festgesetzt und gilt für die restliche Rentenzahlungsdauer. Bis zum Jahr 2040 wird der Versorgungsfreibetrag allerdings kontinuierlich abgebaut. Eine Einmalzahlung wird nach Abzug der Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 EUR zu 100 % versteuert.

Altverträge der Direktversicherung Kapitalauszahlung nach § 40b EStG, die in der Ansparphase pauschal mit 20 % besteuert werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen bei der Auszahlung steuerfrei. So muss der Vertrag mindestens 12 Jahre bei einer mindestens 5-jährigen Beitragszahlungsdauer bestehen. In diesem Fall wird die Rente nur mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert. Dieser liegt beispielsweise bei einem Renteneintrittsalter mit 65 Jahren bei 18 %.