Direktversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Direktversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze ist zu unterscheiden von der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Die Direktversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – gibt vor, bis zu welchem Bruttolohn Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt über dieser Grenze liegt, können sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden oder aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben.

Die Direktversicherung gibt allen Arbeitnehmern die Möglichkeit, Beiträge bis zur Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in einen solchen Versorgungsvertrag einzuzahlen. Besteht darüber hinaus keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), so sind zusätzlich investierte Beiträge bis 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig.

Die Direktversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze ist besonders für Gutverdiener und privat Krankenversicherte interessant: Sie profitieren nicht nur von der hohen Steuerersparnis in der Ansparphase, sondern müssen auch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Betriebsrente im Alter abführen – im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten. Grundsätzlich unterliegen alle Verträge der Direktversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze der nachgelagerten Besteuerung.

Diese Form der Steuererhebung ist in der Regel für den Arbeitnehmer günstiger, da man im Alter von einem niedrigeren Steuersatz ausgehen kann. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2013 liegt bei 47.250,- EUR für diejenigen, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren. Grundsätzlich liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 52.200,- EUR im Jahr 2013. Als Beitragsbemessungsgrenze werden jedoch die günstigeren 47.250,- EUR zugrunde gelegt.

Die Direktversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern die Möglichkeit, staatliche Förderungen und attraktive Produkte miteinander zu verbinden. Arbeitgeber erhöhen durch den Abschluss einer Direktversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze die Unternehmensbindung und Motivation ihrer Arbeitnehmer, ohne dass hierbei zusätzliche Kosten entstehen.