Direktversicherung Insolvenz Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Direktversicherung Insolvenz Gesellschafter-Geschäftsführer bietet Schutz über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSV a.G.). Dieser wurde im Jahre 1974 gegründet, um eine Sicherung bei Direktversicherung Insolvenz Gesellschafter-Geschäftsführer zu geben. Für Geschäftsführer einer GmbH besteht eine Direktversicherung Insolvenzsicherungspflicht.

Dieser Schutz ist jedoch nach dem Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich: zum einen, wenn noch kein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde oder wenn für die Direktversicherung Insolvenzversicherungspflicht entweder eine Abtretung oder eine Beleihung vorliegt. Unter diesen Voraussetzungen besteht Leistungsschutz und auch Beitragspflicht durch den PSV a.G.. Auch wenn die GmbH beispielsweise zahlungsunfähig ist, bleibt die Altersvorsorge gesichert. Der PSV tritt auch ein, wenn die Betriebstätigkeit aus entsprechenden Gründen vollständig beendet wurde. Unverfallbare Anwartschaften werden im Falle der Direktversicherung Insolvenz Gesellschafter-Geschäftsführer auf den PSV übertragen. Im Versorgungsfall werden die vereinbarten Leistungen an den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene ausgezahlt.

Durch ein gesetzlich vorgeschriebenes Umlageverfahren beteiligen sich alle Arbeitgeber an der Finanzierung des PSV, die eine betriebliche Altersvorsorge eingerichtet haben. Die Direktversicherung Insolvenz Gesellschafter-Geschäftsführer bietet zudem in der Rentenphase den Vorteil, dass die Rentenleistungen Hartz IV-sicher sind. Eine Anrechnung auf ein eventuelles Arbeitslosengeld II erfolgt somit nicht. Grundsätzlich hat die versicherte Person immer die Möglichkeit zwischen einer lebenslangen Altersrente oder einer Einmalzahlung zu wählen.

Auch zusätzliche Einschlüsse wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsabsicherung sind frei vereinbar. Die Direktversicherung Insolvenz Gesellschafter-Geschäftsführer kann individuell auf die jeweilige Lebenssituation angepasst werden. Experten empfehlen, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick über den aktuellen Stand der persönlichen Altersabsicherung zu verschaffen, um möglichst früh auf Veränderungen reagieren zu können.