Direktversicherung Gehaltsabrechnung

Die Direktversicherung Gehaltsabrechnung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, Beiträge bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in eine Direktversicherung Gehaltsabrechnung einzuzahlen. Diese Einzahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Besteht darüber hinaus keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), die in der Ansparphase pauschal mit 20 % besteuert wird, so können zusätzlich noch 1.800 EUR steuerfrei in einen solchen Versorgungsvertrag investiert werden.

Für diesen Betrag sind allerdings Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Die arbeitnehmerfinanzierte Variante wird auch Entgeltumwandlung genannt. Bei der Entgeltumwandlung führt der Arbeitgeber die Beiträge an die Direktversicherung Gehaltsabrechnung direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab. Somit entfällt für diesen Teil die Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer findet die Position des Versorgungsbeitrages in seiner Direktversicherung Gehaltsabrechnung direkt unter dem Bruttolohn. Erst im Anschluss daran werden die anderen Abzüge vorgenommen. Die Direktversicherung Gehaltsabrechnung bietet allen Arbeitnehmern eine optimale Lösung zur Schließung der individuellen Versorgungslücke im Alter.

Besonders Gutverdiener und privat Krankenversicherte profitieren nicht nur von einer hohen Steuerersparnis über die Direktversicherung Gehaltsabrechnung, denn: Privat Krankenversicherte müssen im Alter von der Betriebsrente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten. Grundsätzlich unterliegen die Leistungen aus den Versorgungsverträgen nach § 3 Nr. 63 EStG der nachgelagerten Besteuerung. Diese Form der Steuererhebung ist in der Regel für den Arbeitnehmer günstiger, da man im Alter von einem niedrigeren, persönlichen Steuersatz ausgehen kann. Der Einschluss von zusätzlichen Leistungen in einen solchen Versorgungsvertrag ist ebenfalls möglich. Die individuelle Gestaltung obliegt dem Arbeitnehmer.