Direktversicherung Finanztest

Die Direktversicherung Finanztest durchleuchtet regelmäßig verschiedene Anbieter, Produkte und deren Leistungen. Von Zeit zu Zeit werden einzelne Versicherungsprodukte miteinander verglichen, allerdings verweigern einige Versicherer auch die Gegenüberstellung. Es gibt die Möglichkeit einer arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Grundsätzlich können beide Parteien Beiträge bis zu maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in eine Direktversicherung Finanztest zahlen, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Besteht darüber hinaus keine weitere Altzusage, die der pauschalen Besteuerung unterliegt, so werden noch weitere 1.800 EUR staatlich gefördert. Dieser Betrag ist allerdings nur steuerfrei und sozialversicherungspflichtig. Die Steuerfreiheit ist bei allen Anbietern der Direktversicherung Finanztest gleich, die Leistungen, die am Ende an die versicherte Person oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt werden, dagegen noch lange nicht.

Die Direktversicherung Finanztest hat mehrfach festgestellt, dass die Höhe der Auszahlungen stark variiert und von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich sein kann. Daher sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor Abschluss eines solchen Versorgungsvertrages, eine aktuelle Analyse der Direktversicherung Finanztest genau betrachten. Besonders Arbeitgeber sollten sich hierüber detailliert informieren, bevor sie Rahmenverträge mit Versicherern vereinbaren.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung – der Arbeitgeber entscheidet aber letztendlich über den Durchführungsweg bzw. den Anbieter. Prinzipiell kombiniert die Direktversicherung Finanztest Sicherheit, Flexibilität und staatliche Förderungen miteinander. Eine hohe Steuerersparnis und attraktive Leistungen machen in der Regel trotz nachgelagerter Besteuerung die Direktversicherung Finanztest lukrativ.

Ein genauer Blick auf den Anbieter kann am Ende der Vertragslaufzeit einen beachtlichen Unterschied in der Auszahlung zu anderen gleichwertigen Versorgungsverträgen bedeuten.