Direktversicherung Einkommenssteuer

Die Direktversicherung Einkommenssteuer wird in der Ansparphase staatlich gefördert. Alle Verträge nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) – auch Altverträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden – sind in der Ansparphase steuer- und sozialversicherungsfrei. Der maximal geförderte Einzahlungsbetrag ist mit jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung festgesetzt. Besteht darüber hinaus keine weitere Altzusage für den Arbeitnehmer die der pauschalen Besteuerung unterliegt, so sind weitere 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig.

Die Direktversicherung Einkommenssteuer unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Diese Form der Steuererhebung ist in der Regel für den Arbeitnehmer günstig, da man im Alter von einem niedrigeren Steuersatz ausgehen kann. Besonders Gutverdiener und privat Krankenversicherte profitieren doppelt von der Direktversicherung Einkommenssteuer: Sie müssen von der Betriebsrente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen – im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten.

Altverträge, die vor dem 01.01.2005 nach § 40b EStG abgeschlossen wurden, unterliegen der pauschalen Besteuerung. Diese Versorgungsverträge der Direktversicherung Einkommenssteuer werden mit 20 % versteuert – zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Die Beiträge sind bis zum Höchstbetrag von 1.752 EUR sozialversicherungsfrei und pauschal zu versteuern, wenn diese aus Sonderzahlungen stammen. Werden die Beiträge aus dem laufenden Gehalt gezahlt, besteht Sozialversicherungspflicht. Der Betrag kann sich in Ausnahmefällen auf 2.148 EUR erhöhen, wenn über einen Vertrag der Direktversicherung Einkommenssteuer mehrere Versicherungsnehmer versichert sind und der Durchschnittsbetrag von maximal 1.752 EUR nicht überschritten wird.

Leistungen aus der Direktversicherung Einkommenssteuer nach § 40b EStG sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bzw. Renten werden dann nur mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert: Der Vertrag muss eine Laufzeit von mindesten 12 Jahren bei einer mindestens 5-jährigen Beitragszahlungsdauer haben.