Direktversicherung betriebliche Altersvorsorge (bav)

Einer der fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bav) ist die Direktversicherung. Es handelt sich hierbei um einen der externen Durchführungswege, das heißt, die Pflicht zur Erfüllung der gemachten Versorgungszusage wird auf einen externen Träger ausgelagert.

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bav) über die Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt bei einem externen Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, aber der Arbeitnehmer ist als versicherte Person bezugsberechtigt. Das bedeutet, dass er bei Eintritt des Versorgungsfalles die im Rahmen des Versicherungsvertrages zugesagten Leistungen selbst empfängt. Die Auszahlung aus der Direktversicherung kann beim Erreichen des Rentenalters entweder in Form einer monatlichen Rente oder aber einer einmaligen Kapitalauszahlung erfolgen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bav) mittels Direktversicherung können neben der normalen betrieblichen Altersrente auch zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Möglich sind hier Leistungen im Todesfall (Hinterbliebenenschutz) und/oder Leistungen im Falle dauerhafter Berufsunfähigkeit (Invaliditätsrente).
Die Beitragszahlung kann bei der Direktversicherung – wie auch bei allen anderen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge (bav) – entweder durch den Arbeitgeber, durch den Arbeitnehmer oder durch beide gemeinsam erfolgen.

Steuerliche Vergünstigungen bei der betrieblichen Altersvorsorge über eine Direktversicherung

Der Staat fördert die Direktversicherung als einen Weg der betrieblichen Altersvorsorge (bav) durch verschiedene steuerliche Vergünstigungen. Beim arbeitnehmerfinanzierten Modell werden die Beiträge auf dem Wege der Entgeltumwandlung direkt vom Bruttoeinkommen abgeführt. Dadurch ergeben sich für den Arbeitnehmer Spareffekte bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben, von denen aufgrund der Senkung der Lohnnebenkosten auch der Arbeitgeber profitiert. Leistet der Arbeitgeber selbst Beiträge an die Direktversicherung, so kann er diese Zuwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Für beide Wege der Beitragszahlungen gilt: Bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei. Erst mit Beginn des Leistungsbezugs werden Steuern fällig. Die Auszahlungen aus der Direktversicherung werden nach § 19 EStG wie ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert.