Direktversicherung Beitrag

Der Direktversicherung Beitrag ist begrenzt auf den Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Bis zu diesem Betrag wird der Direktversicherung Beitrag von der Steuer und Sozialversicherungspflicht befreit.

Besteht darüber hinaus keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) für den Arbeitnehmer, so können weitere 1.800 EUR in einen solchen Versorgungsvertrag investiert werden.

Dieser zusätzliche Betrag ist steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig. Prinzipiell wird bei einer Entgeltumwandlung der Direktversicherung Beitrag vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers direkt abgeführt. Bei Altzusagen nach § 40b EStG, bei denen der Direktversicherung Beitrag mit 20 % pauschal versteuert wird, gilt folgende Höchstgrenze: Bis zu einem Jahresbeitrag von 1.752 EUR wird die Lohnsteuer auf 20 % reduziert.

Dieser Betrag kann sich auf 2.148 EUR erhöhen, wenn mehrere Arbeitnehmer in einem Vertrag versichert sind und der Durchschnittsbeitrag maximal 1.752 EUR nicht übersteigt. Grundsätzlich kann der Direktversicherung Beitrag vom Beitragszahler frei bestimmt werden. Auch eine Erhöhung oder Reduzierung während der Vertragslaufzeit, beispielsweise bei Zahlungsschwierigkeiten oder einer anderen sich ändernden Lebenssituation, ist denkbar. Lediglich ein Mindestbeitrag, der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann, ist einzuhalten. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer umgeschrieben werden.

Direktversicherung Beitrag kann von der versicherten Person ebenfalls weitergezahlt werden, wenn der Vertrag privat fortgesetzt wird. Bietet der neue Arbeitgeber einen anderen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge an, so besteht auch die Möglichkeit den Direktversicherung Beitrag auszusetzen, also den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Bei einer Reduzierung oder Beitragsfreistellung ist jedoch immer zu beachten, dass sich die Leistungen im Alter erheblich reduzieren können und eine dadurch entstehende Versorgungslücke auf andere Art und Weise ausgeglichen werden sollte.