Direktversicherung HDI

Die Direktversicherung HDI bietet als ein möglicher Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge für jeden Arbeitnehmer die Chance, staatliche Förderungen für sich zu nutzen. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig bei Weitem nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern, ist eine zusätzliche Absicherung unumgänglich.

So können Beiträge bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in die Direktversicherung HDI eingezahlt werden, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Besteht zudem keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), die der pauschalen Besteuerung unterliegt, so kann der Arbeitnehmer weitere 1.800 EUR steuerfrei in seine Altersvorsorge der Direktversicherung HDI investieren.

Diese Beiträge unterliegen jedoch dann der Sozialversicherungspflicht. Grundsätzlich werden alle Verträge der Direktversicherung HDI nachgelagert besteuert, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und nach § 3 Nr. 63 EStG in der Ansparphase steuerfrei sind. Diese Form der Steuererhebung ist in der Regel für den Arbeitnehmer günstiger, da man im Alter von einem niedrigeren Steuersatz ausgehen kann. Gutverdiener und privat Krankenversicherte profitieren doppelt: Sie müssen später von der Betriebsrente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen – im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten.

Über die Direktversicherung HDI können attraktive Leistungen mit staatlichen Förderungen kombiniert werden. Die versicherte Person kann den Versorgungsvertrag individuell gestalten: ob zusätzliche Einschlüsse wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsabsicherung oder die Wahl zwischen lebenslanger Altersrente oder Einmalzahlung – die Direktversicherung HDI kann auf die Wünsche und Lebensumstände des Arbeitnehmers zugeschnitten werden. Auch Arbeitgeber können Beiträge für Mitarbeiter in die Direktversicherung HDI einzahlen und so die Mitarbeitermotivation und Unternehmensbindung fördern.